Erste Bündner Skigebiete wollen Entschädigung für Schneeausfall

    Milena Zürcher
    Milena Zürcher

    Chur,

    Der fehlende Schnee setzt vielen Schweizer Skigebieten zu. Im Kanton Graubünden wollen nun erste Unternehmen eine Schneeausfallentschädigung.

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    Der Frühling hingegen geht als ein Grad zu warm in die Statistik-Bücher ein. Dies vor allem wegen des zu warmen Monat März 2024. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Aufgrund des Schneemangels mussten viele Skigebiete ihre Pisten schliessen.
    • Im Kanton Graubünden wurden nun erste Anträge auf Schneeausfallentschädigung eingereicht.

    Das neue Jahr startete wettertechnisch so wie es aufgehört hat: regnerisch bei milden Temperaturen – und vor allem ohne Schnee. Das setzt Schweizer Skigebieten zu, viele Regionen können ihre Pisten nicht öffnen.

    Diese Schliessungen haben für die Destinationen grosse Ertragsausfälle zur Folge. Deshalb haben sich beim Kanton Graubünden nun zahlreiche Unternehmen nach einer sogenannten Schneeausfallentschädigung erkundigt.

    Es seien rund ein Dutzend Gesuche eingereicht worden, sagt Gian Reto Caduff gegenüber der «Südostschweiz». Er ist Leiter des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga).

    Bei der Entschädigung handle es sich um eine Sonderregel im Bereich der Kurzarbeit, die sogenannte «Kurzarbeitsentschädigung für wetterbedingte Kundenausfälle». Ob die Betriebe schliesslich entschädigt werden, wird nun vom Amt geprüft.

    Hohe Hürden

    Die Hürden sind jedoch hoch: «Es gilt für saisonal tätige Betriebe eine Karenzfrist von zehn Arbeitstagen», erklärt Caduff gegenüber der Zeitung weiter. Das bedeutet: Für die ersten zwei Wochen des Arbeitsausfalls wird keine Entschädigung gezahlt. Zudem dürfe der Umsatz der betreffenden Abrechnungsperiode den Durchschnitt der letzten fünf Jahre nicht mehr als einen Viertel übersteigen.

    Diese Schneeausfallentschädigung sei «zu restriktiv formuliert» und «anzupassen», sagte der ehemalige Regierungsrat Jon Domenic Parolini 2016. Doch die Regelung blieb bestehen. Und sie sei in der Tat hoch, sagt Marcus Caduff, heutiger Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales.

    «In den letzten Jahren stand die Möglichkeit der Kurzarbeitsentschädigung aufgrund der Covid-Massnahmen im Fokus», so Caduff weiter. «Entsprechend ging das Thema wahrscheinlich etwas vergessen.»

    Waren Sie diesen Winter schon Skifahren?

    Ihm seien die entsprechenden Bestrebungen der Verbände jedoch bekannt. Aber: «Es ist meines Erachtens nicht die Aufgabe des Staates, Schneeausfall zu versichern», so der Departementsvorsteher.

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