Kanton Zürich intensiviert Schwarzarbeitskontrollen
Gesetzesverstösse in Zürcher Barbershops beschäftigen die SVP. Die Regierung hält fest, dass das Amt für Wirtschaft seine Schwarzarbeitskontrollen in den vergangenen Monaten intensiviert hat. 2025 fand mehr als ein Fünftel der Kontrollen in der Coiffeur- und Kosmetikbranche in Barbershops statt.

Bei Kontrollen des Kleingewerbes in den Bereichen Beauty, Barbershops, Detailhandel und Gastronomie stellt die Polizei regelmässig Gesetzesverstösse fest. Entsprechend halte die Polizei den Kontrolldruck aufrecht. Dies schreibt der Regierungsrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Anfrage zu Barbershops.
Das Amt für Wirtschaft, das Schwarzarbeitskontrollen häufig gemeinsam mit der Polizei durchführt, intensivierte seine Kontrollen in den vergangenen Monaten, schreibt die Regierung. 2025 führte es insgesamt 132 Kontrollen in Coiffeursalons und Kosmetikinstituten durch. Davon fanden mehr als 30 in Barbershops, also auf Herrenhaarschnitte und Bartpflege spezialisierte Coiffeursalons, statt.
Verstösse bei zwei Dritteln
SVP-Kantonsrat Marcel Suter verwies in seiner Anfrage auf eine Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich zu einer gezielten Kontrolle von Barbershops im Februar. Demnach stellten die Einsatzkräfte bei rund zwei Dritteln der kontrollierten Betriebe Verstösse fest.
Die Mängel waren vielfältig: Teilweise waren Mehrwertsteuern nicht angemeldet oder falsch deklariert. In mehreren Geschäften fehlten Preisangaben für Haar- und Stylingprodukte. Zudem wurden ausländerrechtliche Meldepflichten missachtet oder Werbetafeln ohne Bewilligung auf Gehwegen aufgestellt.
So wollte Suter vom Regierungsrat unter anderem wissen ob die Kontrollen angesichts der zahlreichen Verstösse intensiviert würden. Zudem fragte er nach der Zahl der Arbeitsbewilligungen, die zwischen 2021 und 2025 für Personen aus Drittstaaten in der Coiffeur- und Kosmetikbranche ausgestellt wurden. Hintergrund waren die in der Polizeimitteilung erwähnten Nationalitäten der Betreiber, bei denen Verstösse festgestellt worden waren.
Der Regierungsrat hält dazu fest: «Von 2021 bis 2025 wurden für die Coiffeur- und Kosmetikbranche keine Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige erteilt.»






