Gegen mehrere Bundesangestellte hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein Verfahren genehmigt. Grund dafür ist die Crypto-Affäre.
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Über manipulierte Chiffriergeräte der Zuger Firma Crypto sollen ausländische Geheimdienste Jahrzehnte lang spioniert haben. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt neue Entwicklungen in der Crypto-Affäre.
  • Das EJPD hat einem Verfahren gegen mehrere Bundesangestellte zugestimmt.
  • Die Affäre der Zuger Firma Crypto war im Jahr 2019 aufgeflogen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat in der Crypto-Affäre ein Verfahren gegen mehrere Bundesangestellte genehmigt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nannte das Departement die Namen der betroffenen Angestellten nicht.

Peter Lauener sei wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zuge der Crypto-Affäre zeitweise in Untersuchungshaft gekommen. Darüber hatte der «SonntagsBlick» zuerst berichtet. Lauener war der ehemalige Mediensprecher von Bundesrat Alain Berset.

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Peter Lauener - Keystone

Das EJPD habe «beamtenrechtliche Ermächtigungen zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses erteilt». Dies teilte es am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte Informationen des Westschweizer Radios vom Montagabend.

Haus von zwei Angestellten durchsucht

Die Eröffnung von Strafverfahren gegen Bundesangestellte ist genehmigungspflichtig. Im Schnitt entscheidet das EJPD über rund zehn Gesuche pro Jahr.

Die Bewilligung werde grundsätzlich immer dann erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung erfüllt zu sein scheinen. Ausserdem dürfe es sich um keinen Bagatellfall handeln. Und eine Disziplinarstrafe dürfe nicht als ausreichende Sanktion erscheinen, teilte das Departement dem Radio mit.

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Karin Keller-Suter, Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). - Keystone

Es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in seiner Stellungnahme weiter. Bei der Genehmigung eines Strafverfahrens nehme das EJPD keine gründliche Prüfung des Sachverhalts vor. Es entscheide auch nicht über den Inhalt des Falls.

Mehrere über den Fall berichtende Medien teilten mit, dass im Fall der Crypto-Affäre bei zwei Bundesangestellten Hausdurchsuchungen durchgeführt worden seien. Betroffen sei je eine Person im Innen- sowie im Aussen-Departement.

Crypto-Affäre 2019 aufgeflogen

Die Personen sind laut «SonntagsBlick» im Visier des ausserordentlichen Staatsanwaltes des Bundes, Peter Marti. Anlass ist eine Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom November 2020.

Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts waren während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien gelangt. Für die betroffenen Angestellten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Zuger Firma Crypto stellte manipulierte Chiffriermaschinen für die Verschlüsselung von Nachrichten her. Von denen konnten die amerikanische CIA und der deutsche Geheimdienst Informationen abgreifen. Der Fall war 2019 aufgeflogen.

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