Mafia

Entscheid im Prozess um Mafia-Mitgliedschaft vertagt

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Im Prozess um einen Italiener wurde heute Montag das Urteil vertagt. Der 63-Jährige steht wegen Mitgliedschaft der kalabresischen Mafia 'Ndrangheta vor Gericht.

Bundesgericht Bellinzona
Das Bundesgericht in Bellinzona. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht Bellinzona vertagte am Montag das Urteil gegen einen Italiener.
  • Dieser ist wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der kalabresischen Mafia 'Ndrangheta.
  • Das Urteil ist nun auf den 31. August angesetzt.

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am Montag das Urteil gegen einen Italiener vertagt worden. Er befindet sich wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der kalabresischen Mafia 'Ndrangheta vor Gericht. Das Urteil wird nun Ende August erwartet.

Der im Kanton Bern wohnhafte Mann war Ende 2018 von der Strafkammer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts erachtete es damals als erwiesen: Der Mann war an den Aktivitäten der lokalen Sektionen der 'Ndrangheta in Giussano und Seregno bei Mailand/I beteiligt. Dies von 2003 bis 2011 unter dem Namen «Cosimo der Schweizer».

Italiener legte Beschwerde gegen Freihheitsstrafe ein

Gegen die Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten legte der heute 63-jährige Italiener Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses wies seine Rügen im Wesentlichen ab. Lediglich in einem Nebenpunkt gab das Bundesgericht dem Mann Recht.

bundesstrafgericht bellinzona
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. - Keystone

So hatte die Strafkammer eine Handdrahtsäge als Waffe qualifiziert. Die Säge besteht aus einem scharfen Draht mit je einem Ring an den Enden. Die Einstufung als Waffe ist gemäss Bundesgericht jedoch nicht korrekt.

Verteidigungsanwalt fordert Reduktion des Strafmasses

Vor dem Bundesstrafgericht forderte der Staatsanwalt des Bundes am Montagmorgen weiterhin dasselbe Strafmass. Der Anwalt des Angeklagten hingegen forderte eine deutliche Reduktion des Strafmasses. Für den überwiegenden Teil der Anklagepunkte gegen seinen Mandanten gäbe es keine Beweise, argumentierte er. Unter anderem existiere kein Zeuge, der die bewaffnete Bewachung eines Hanffeldes im Kanton Bern bestätigen könne.

Die Verteidigung forderte deshalb eine Reduktion des Strafmasses auf 40 Tagessätze zu je 80 Franken plus 1000 Franken Busse. Die Urteilsverkündigung ist für den kommenden 31. August angesetzt. Der Anwalt des Angeklagten kündigte bereits an, das Urteil weiterzuziehen.

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