Eltern eines hochbegabten Kindes forderten, dass eine Aargauer Gemeinde eine Privatschule finanziert. Der Grund: In der Regelschule wurde das Kind gemobbt.
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Ein hochbegabtes Kind wurde in der Regelschule gemobbt und wechselte in eine Privatschule. Die Eltern wollten, dass die Wohngemeinde für den teuren Unterricht zahlen muss. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Elternpaar verlangte von ihrer Wohngemeinde, die Schule ihres Kindes zu bezahlen.
  • Auf der Regelschule in einer Aargauer Gemeinde sei das hochbegabte Kind gemobbt worden.
  • Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, aber Kritik an den Behörden geäussert.

Das Verwaltungsgericht im Kanton Aargau musste sich am Dienstag mit dem Schulunterricht eines hochbegabten Kind befassen. Die Eltern forderten nämlich von ihrer Wohngemeinde, dass diese den teuren Privatschulunterricht finanziert. Der Grund: Das Kind sei in der Regelschule gemobbt worden.

Wie die Eltern gegenüber dem «SRF-Regionaljournal Aargau-Solothurn» erklärten, hätten die Probleme begonnen, als das Kind eine Klasse überspringen konnte. Nach Ende der zweiten, ging es sogleich in die vierte Klasse. Verbal und körperlich sei ihr Kind von seinen Mitschülerinnen und Mitschülern angegriffen worden, so die Eltern.

Besucht ihr Kind die Regel- oder eine Privatschule?

Mit den Lehrpersonen und der Schulleitung sei die Situation zwar besprochen worden, doch diese Instanzen hätten nicht korrekt darauf reagiert, monieren die Eltern. Sie entschieden sich deshalb, ihr hochbegabtes Kind erst zu Hause zu unterrichten und später auf eine Privatschule zu schicken. Kostenpunkt: Rund 7000 Franken pro Jahr.

Gemeinde will nicht für Sonderschule zahlen

Dieses Geld forderten die Eltern schliesslich von ihrer Wohngemeinde zurück. Die dortigen Entscheidungsträger wehrten sich und meinten, die Eltern hätten zu hohe Erwartungen an die Regelschule gestellt. Erwartungen, die gar nicht zu erfüllen seien, heisst es in dem Bericht des «Regiojournals».

Weiter kritisierten die Entscheidungsträger, dass die Eltern nie einen Antrag für einen Schulwechsel gestellt, sondern ihr Kind einfach in die Privatschule geschickt hatten. Und zwar ohne zuvor Rücksprache mit der Schulleitung der Regelschule zu nehmen.

Hochbegabte Kinder
Manche hochbegabte Kinder fühlen sich in der Regelschule unterfordert. - picture alliance / dpa

Der schulpsychologische Dienst habe zwar festgestellt, dass das Kind hochbegabt sei. Dies sei aber noch kein Grund dafür, dass das Kind in eine Sonderschule gehöre.

Gericht lehnt Klage ab und äussert Kritik an den Behörden

Das Verwaltungsgericht des Kanton Aargau entschied sich am Dienstag zu Gunsten der Gemeinde, wie «SRF» berichtet. Die Klage der Eltern wurde abgelehnt, ein Anspruch darauf, dass die Gemeinde die Kosten für die Privatschule übernehme, gebe es nicht.

Das Gericht äusserte aber auch Kritik an den zuständigen Behörden. Das Kind hätte demnach in der Regelschule besser begleitet werden müssen. Bemängelt wird auch, dass die Kommunikation zwischen Schulleitung und Eltern stets schriftlich erfolgt sei.

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Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Klage von Eltern eines hochbegabten Kindes abgelehnt. - Pixabay

«Ein persönliches Gespräch hätte womöglich zu einer Deeskalation der Angelegenheit beigetragen», so das Verwaltungsgericht.

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