Elsau ZH: 100-Stutz-Covid-Busse sorgt immer noch für Wirbel
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau konnte bei einer Kontrolle kein Covid-Zertifikat vorweisen und bekam eine Busse.
- Diese wollte sie jedoch nicht bezahlen und legte Einspruch dagegen ein.
- Das Verfahren ist nun seit drei Jahren im Gange und noch immer ist kein Ende in Sicht.
Ein Vorfall in einem Café in Elsau hat seit über drei Jahren die Justiz in Atem gehalten.
Das ist passiert: Eine Frau besuchte das Café Diexer im Oktober 2021 um 17.45 Uhr, als eine Kontrolle durch die Kantonspolizei Zürich durchgeführt wurde. Sie konnte dabei kein Covid-Zertifikat vorweisen, was zu einer Busse von 100 Franken führte – eine Summe, die sie laut dem «Landboten» trotz Mahnungen nicht bezahlt hat.
Die Frau legte deswegen sogar einen Einspruch ein. Sie argumentierte nämlich, dass das Café zur Zeit ihres Besuchs geschlossen gewesen sei, und meinte weiter, ihr Besuch im Café sei ein privates Treffen mit drei weiteren Personen gewesen.
Daher sei auch kein Covid-Zertifikat erforderlich gewesen. Dieser Punkt wurde von den zuständigen Behörden jedoch nicht beachtet und führte zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen.
Unzureichende Unterschrift führt zu Gerichtsbeschluss
Die Angelegenheit wurde komplizierter, als die Frau den Strafbefehl des Statthalteramtes des Bezirks Winterthur anfocht. Der Grund für den Einspruch? Das Fehlen einer handschriftlichen Originalunterschrift auf dem Strafbefehl.
Das Bezirksgericht hob daraufhin den Strafbefehl auf und wies den Fall an das Statthalteramt zurück, was zu einem neuen Strafbefehl führte, den die Angeklagte erneut ablehnte.
Unklare Öffnungszeiten führten zu Freispruch
Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Winterthur im April 2023 stritt die Beschuldigte nicht ab, dass sie sich im Café Diexer aufgehalten hatte und kein Covid-Zertifikat vorweisen konnte. Aber sie behauptete erneut, dass das Café zum fraglichen Zeitpunkt bereits geschlossen und nicht mehr öffentlich zugänglich gewesen sei.
Das Bezirksgericht hielt deswegen fest, es gebe aufgrund der Akten und Aussagen keinen stichhaltigen Hinweis darauf, ob das Café nun geöffnet oder geschlossen war. Aufgrund der Plausibilität ihrer Aussage sprach das Gericht sie frei.
Gegenseitiges Schuldzuweisen zwischen Behörden
Das Statthalteramt bestand jedoch darauf, die Busse durchzusetzen, und legte den Fall dem Zürcher Obergericht vor. In seiner Argumentation behauptete das Amt, die Beschuldigte habe nur formale Beschwerden vorgebracht und sich nicht zum Sachverhalt geäussert.
Letztendlich wurde das Verfahren nach Ansicht des Obergerichts aufgrund «wesentlicher Mängel» auf die unteren Instanzen, insbesondere das Statthalteramt, zurückverwiesen, berichtet der «Landbote» weiter.