Elf Schüsse auf bewaffneten Mann: Zürcher Polizist vor Obergericht
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Stadtpolizist muss sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
- 2015 feuerte elf Schüsse auf einem mit einem Fleischmesser bewaffneten Äthiopier.
- Das Bezirksgericht hatte den Polizisten freigesprochen.
Ein Zürcher Stadtpolizist muss sich heute Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er feuerte elf Schüsse auf einen Äthiopier ab, weil dieser ihn und seine Kollegen mit einem Fleischmesser angriff. Das Bezirksgericht hatte ihn freigesprochen.
Die Situation an diesem Sonntagmorgen im Jahr 2015 eskalierte innert kürzester Zeit: Ein psychisch kranker Mann aus Äthiopien ging mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser durch Zürich-Wiedikon, als die Polizeistreife auf ihn aufmerksam wurde.
Noch bevor die fünf Polizisten den Mann kontrollieren konnten, ging er mit dem Messer auf sie los und rief «kill me, kill me». Zwei der fünf Polizisten zückten ihre Waffen und gaben insgesamt 13 Schüsse ab. Das Opfer wurde von sechs Kugeln getroffen und schwer verletzt. Elf der 13 Kugeln stammten aus der Waffe des Beschuldigten.
Staatsanwaltschaft forderte Freispruch
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Polizisten im vergangenen Jahr vom Vorwurf der versuchten Tötung frei und folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes. Auch dieser hatte für den Polizisten einen Freispruch gefordert – eine absolute Seltenheit bei Strafverfahren.
Freiwillig erhob der Staatsanwalt diese Anklage nicht. Anfänglich stellte er die Untersuchung ein. Der angeschossene Mann rekurrierte aber bis vor Bundesgericht und verlangte einen Prozess.
Der Anwalt des Äthiopiers fordert nun vor Obergericht erneut eine Verurteilung. Er kritisierte bereits vor Bezirksgericht ironisch die für den Polizisten «wohlwollende Untersuchungsführung». Die Justiz sei von Anfang an der Meinung gewesen, dass die Schüsse gerechtfertigt gewesen seien. Aber auch Polizisten könnten sich rechtswidrig verhalten.
Auch gegen den Äthiopier mit dem Fleischmesser wurde ein Verfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn 2016 aber vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei und verordnete eine ambulante Therapie. Der Mann leidet an einer schizophrenen Psychose und war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Er sagte aus, ein intensiver Geruch habe ihn angetrieben.