Einkaufstouris aufgepasst: Jetzt kommt der digitale Ausfuhrzettel!
Wer in Deutschland einkauft, kennt es: Für die MWST-Rückerstattung braucht es vom Zoll einen Stempel. Jetzt gibt es eine digitale Alternative.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer in der Schweiz lebt und im Ausland einkauft, kann unter Umständen die Mehrwertsteuer zurückverlangen.
- Dafür bedarf es eines Stempels an der Grenze, um die Ausfuhr zu bestätigen.
- Der deutsche Zoll testet nun eine App, mit der das Anhalten an der Grenze überflüssig werden soll.
- Noch ist die Anzahl teilnehmender Unternehmen aber sehr klein.
Nicht nur aufgrund der insgesamt niedrigeren Preise ist das Shopping im grenznahen Ausland für Schweizerinnen und Schweizer attraktiv. Wer beim Einkaufen etwa in Deutschland die Bagatellgrenze von 50 Euro überschreitet, kann die Mehrwertsteuer zurückverlangen.
Dafür ist jedoch ein Halt beim deutschen Zoll notwendig, um den entsprechenden Ausfuhrschein abzustempeln.
Neue App wird getestet
Dank der Digitalisierung soll dies jedoch künftig überflüssig werden. Wie das Hauptzollamt Lörrach in einer Mitteilung schreibt, startete gestern die Testphase einer App mit dem wenig eingängigen Namen «dAKZ».

Und so soll es funktionieren: Zur Nutzung ist eine Registrierung in der App und im Zoll Portal notwendig. Geht man nun einkaufen, erfasst «dAKZ» bei der Rückreise automatisch über die Standorterkennung den Grenzübertritt. Der Ausfuhrkassenzettel wird digital bereitgestellt.
Anhalten an der Grenze ist nicht mehr nötig, es sei denn, die App verlangt es so. Ansonsten braucht es keine Warenvorführung.
Noch wenige Unternehmen dabei
Kompatibel ist die App derzeit nur mit einer kleinen Anzahl an Geschäften. Am prominentesten ist dabei wohl das Lebensmittelgeschäft Lidl.
Daneben funktioniert die App auch für Einkäufe bei G-Star, Humanic und SportScheck. Der Zoll gibt auf seiner Webseite darüber Auskunft, welche Filialen konkret teilnehmen.
Auch die Grenzübergänge, die genutzt werden können, sind aktuell noch begrenzt. Die App zeigt diese entsprechend an.
Verpflichtend ist die Nutzung der digitalen Alternative nicht. Wer weiterhin lieber physisch abstempeln lassen möchte, kann dies weiterhin wie gehabt tun.








