Eingebürgerter Schreiner darf seine Weiterbildung nicht abschliessen

Simon Binz
Simon Binz

Lenzburg,

Eigentlich wollte sich Dennis Guthmann weiterbilden, damit er als Mitarbeiter einer Schreinerei, die oft Küchen einbaut, auch den elektronischen Teil selber übernehmen kann. Aber nichts da! Das Schweizer Behördentum machte dem eingebürgerten Deutschen einen Strich durch die Rechnung.

Dennis Guthmann kann nicht nachvollziehen, weshalb er sich nicht weiterbilden darf.
Dennis Guthmann kann nicht nachvollziehen, weshalb er sich nicht weiterbilden darf. - Screenshot/Tele M1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eingebürgerter Deutscher, der als Schreiner arbeitet, wolle sich weiterbilden lassen.
  • Das entsprechende Amt fordert von ihm jedoch ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis.
  • Dies obwohl dem 30-Jährigen durch den Bund bescheinigt wurde, dass sein Diplom EFZ-gleichwertig ist.

Dennis Guthmann ist Schreiner und arbeitet seit neun Jahren in der gleichen Schreinerei in Seon AG und wollte sich nun weiterbilden lassen. Da der Arbeitgeber des eingebürgerten Deutschen viele Küchen einbaut, war es für Guthmann deshalb logisch, sich dahingehend zu schulen.

Doch wie sich nun herausstellt, ist das nicht möglich. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) lässt ihn nämlich nicht zur Abschlussprüfung zu, weil er kein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt und das braucht es laut dem Esti für den Abschluss der gewünschten Weiterbildung.

«Den Abschluss dürfen also nur Schreiner EFZ aus der Schweiz machen», erklärt Guthmann in makellosem Schweizerdeutsch und mit hilfesuchendem Blick gegenüber dem Aargauer Regionalsender «Tele M1» und fügt dann an: «Aber nachfragen, was diese Person aus der EU kann, ist natürlich keine Option und das, obwohl mein Diplom gleichwertig ist.»

Bescheinigung vom Bund reicht nicht

Dem 30-Jährigen, der seine Schreinerlehre in Deutschland absolviert hat, fällt es schwer, seinen Frust zu verstecken. Sein Chef, der gerade die gleiche Weiterbildung macht, kann dies sehr wohl verstehen. «Das ganze ist einfach nur eine Wortspielerei», so Otto Walti von der Schreinerei Otto Walti AG.

Der Esti-Entscheid ist für Guthmann vor allem deshalb schwer nachvollziehbar, da ihm das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation eigentlich das Niveau einer Schweizer Ausbildung bescheinigt hat. Aber auch das reicht laut dem Esti nicht, wie das Amt auf Anfrage von «Tele M1» mitteilt.

Demnach könne der deutschstämmige Schreiner die Abschlussprüfung nur machen wenn er: Eine Berufsausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen; Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt und mindestens 42 Lektionen in diversen Bereichen der Elektrotechnik bei Fachpersonen absolviert hat.

Endabnahme bleibt beim Chef hängen

Für den 30-jährigen Guthmann würde das eine Wiederholung seiner Schreinerlehre bedeuten. Ein Schritt, den er verständlicherweise nicht gehen will. Die Ausbildung nimmt er deshalb selber in die Hände – auch ohne Aussicht auf Abschluss.

«Ich bilde mich persönlich weiter und erhalte zumindest ein Attest, wenn ich am Kurs teilnehme», sagt Guthmann und fügt dann an: «Aber ja, eigentlich bringt das ja nichts, denn das Ziel wäre, dass ich die Arbeiten selber ausführen und auch abnehmen dürfte.» Die Endabnahme bleibt also bei seinem Chef hängen, sofern dieser die Prüfung besteht. Ansonsten muss das Unternehmen weiter einen Stromer engagieren.

Guthmanns Chef, Otto Walti kann den Frust seines Arbeitnehmers nachvollziehen.
Guthmanns Chef, Otto Walti kann den Frust seines Arbeitnehmers nachvollziehen. - Screenshot/Tele M1

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