Einbrecher muss wegen Mordes 20 Jahre ins Gefängnis

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Lausanne,

Ein georgischer Einbrecher hat 2012 in Lausanne einen rumänischen Komplizen getötet. Nun muss er 20 Jahre ins Gefängnis.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren. (Symbolbild)
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein georgischer Einbrecher muss 20 Jahre ins Gefängnis.
  • Er hatte 2012 einen rumänischen Komplizen getötet.

Wie das Kriminalgericht in Lausanne am Montag verkündete, muss ein georgischer Einbrecher, der 2012 in Lausanne einen rumänischen Komplizen getötet hatte, 20 Jahre ins Gefängnis. Das Kriminalgericht folgte dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

672 Tage, die der Mann bereits in Haft gesessen hat, werden von der Strafe abgezogen. Der Verteidiger, der einen Freispruch gefordert hatte, kündigte nach der Urteilsverkündung Berufung an.

Gefährten auf freiem Fuss

Der Mann hatte die Tat mit zwei Gefährten verübt, die sich beide noch auf freiem Fuss befinden. Der Angeklagte war Mitglied einer georgischen Einbrecherbande – das Opfer ein Rumäne, der für diese Bande arbeitete. Seine Aufgabe war es, für die Einbrecher während ihres Aufenthalts in der Schweiz eine Unterkunft zu besorgen. Auch half er ihnen, ihre Beute zu verkaufen.

Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Laut der Anklageschrift suchten der Angeklagte und zwei weitere Personen das Opfer am 9. Dezember 2012 in seinem Domizil auf. Sie knebelten den Mann und fesselten ihn auf seinem Bett fest. Das Opfer starb während des Angriffs an einem Herzstillstand, allerdings in einer Weise, welche die polizeiliche Untersuchung nicht rekonstruieren konnte.

Das Angreifertrio liess den toten Rumänen anschliessend in seiner Wohnung und installierte eine Vorrichtung, die ein Feuer in der Wohnung hätte entfachen sollen. Die Männer nahmen dabei nach Ansicht der Richter bewusst die Lebensgefahr für die 20 weiteren Bewohner des Gebäudes in Kauf.

Indizien sprechen Angeklagte schuldig

Das Strafgericht des Bezirks Lausanne befand den Angeklagten und seine beiden Komplizen aufgrund der Indizienlage für schuldig. Erstens stellten die Ermittler am Tatort DNA-Spuren des Angeklagten sicher, zweitens fand die Polizei den Körper des Opfers in einer unnatürlichen Position vor. Zudem entdeckten die Polizisten Wertsachen des Ermordeten beim Angeklagten. Viertens telefonierten die drei Mörder in der Zeit der Tat auffällig oft miteinander.

Ein mann in Handschellen.
Der 36-jährige Georgier wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild). - Keystone

Der verurteilte Mann verlor bei der Urteilsverkündung die Fassung. Er kündigte einen Hungerstreik an, um gegen dieses «unfaire Urteil» zu protestieren. Sein Anwalt kündigte an, den Fall an die nächste Instanz zu ziehen.

Der Georgier ist verheiratet und Vater von zwei Kindern im Alter von elf und zwölf Jahren. Sein Strafregister ist lang. Der Mann wurde in der Schweiz und in Österreich bereits mehrfach wegen Diebstahls und Einbruchs verurteilt.

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