Ein Hauptbeschuldigter gesteht den Besitz von Kinderpornografie

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Fricktal,

Ein Hauptangeklagter im «Wolfsrudel»-Prozess hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Rheinfelden AG den Besitz und den Konsum von Kinderpornografie zugegeben. Der andere Hauptangeklagte bestritt die Beteiligung vehement.

Die beiden Hauptangeklagten des Aargauer «Wolfsrudels» sollen kinderpornografisches Material besessen haben. (Symbolbild)
Die beiden Hauptangeklagten des Aargauer «Wolfsrudels» sollen kinderpornografisches Material besessen haben. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW

«Ich bin entsetzt», sagte der zweite Hauptangeklagte zu den Aussagen des ersten Hauptangeklagten. Letzterer sagte aus, er selbst habe kinderpornografisches Material besessen, konsumiert und es in einem Onlineshop im Darknet verkaufen wollen. Der zweite Hauptangeklagte sei auch beteiligt gewesen.

Dieser sagte dazu: «Ich bin gegen Kinderpornografie. Ich hätte den Server auf den Schrottplatz gebracht, hätte ich gewusst, dass darauf Kinderpornografie ist.»

Der geständige Hauptangeklagte gab an, nicht gewusst zu haben, wie schlimm Kinderpornografie sei. «Ich wollte nur Geld verdienen.»

Der Gruppe junger Aargauer, die sich in ihrem Chat «Wolfsrudel» nannte, soll zahlreiche Delikte verübt haben. Aufsehen erregte vor allem das Zerschneiden von Glasfaser-Kabelnetz in Rheinfelden.

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Kommentare

User #2620 (nicht angemeldet)

Kinderpornografie ist eines der grausamsten Verbrechen überhaupt. Wie kann man unschuldigen Kindern so etwas antun? Und wer ernsthaft behauptet, er habe „nicht gewusst, wie schlimm das ist“, dem kann man schlicht nicht glauben – das ist eine Ausrede, mehr nicht. Wer so etwas besitzt, konsumiert oder sogar verkaufen will, weiss genau, was er tut. Ich fordere die Höchststrafe. Alles andere ist unentschuldbar.

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