Eidgenössische Gerichte kommen Forderung nach Transparenz nach
Am Montag haben die eidgenössischen Gerichte Einblick in die Bildung der Richtergremien gegeben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die GPK des Parlaments wollte von den Gerichten mehr Transparenz.
- Diese Forderung haben die Institutionen nun erfüllt.
Die vier eidgenössischen Gerichte haben am Montag in ihren Geschäftsberichten erstmals Auskunft über die Bildung der Richtergremien gegeben. Damit kommen sie den Forderungen der GPK des Ständerats und des Nationalrats nach mehr Transparenz nach.
Die Zuteilung der Richter nach klaren Kriterien auf die Fälle soll die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit gewährleisten. Beim Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht erfolgt die Zuteilung durch eine Software. Diese kann jedoch manuell angepasst werden.
Diese Anpassungen gerieten insbesondere bei den Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts in die Kritik. Nach einer externen Überprüfung hat das Gericht die Zuteilung «weiterentwickelt», ein Controlling eingesetzt und das Geschäftsreglement angepasst.
Anonyme Anlaufstelle für Mitarbeiter
Aus dem Bericht geht des weiteren hervor, dass neben der Vertrauensstelle eine anonyme Anlaufstelle für die Mitarbeitenden eingerichtet wird. Dieses Anliegen sei bei der Verwaltungskommission und beim Personal auf «offene Ohren» gestossen.
In Sachen Personalia schreibt das Gericht, dass die Generalsekretärin das Gericht Ende 2022 auf eigenen Wunsch verlassen hat. Die Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger läuft, wie Vito Valenti, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, an einer Medienkonferenz am Montag agte. Derzeit wird das Generalsekretariat durch deren früheren Stellvertreter Bernhard Fasel geleitet.
Die Fallzahlen bei den eidgenössischen Gerichten verharren in etwa auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren. Das Bundesgericht weist 7392 Eingänge aus (Vorjahr 7884). In zwei Abteilungen konnten mehr Fälle erledigt werden, als eingingen, so dass die Pendenzen abnahmen. Am meisten Pendenzen hat die strafrechtliche Abteilung. Um die Arbeitslast gleichmässiger verteilen zu können, wird im Juli eine zweite strafrechtliche Abteilung geschaffen.
94 Prozent der Fälle erledigt
Beim Bundesstrafgericht blieben die Eingänge bei der Strafkammer mit 57 Fällen praktisch auf dem Niveau des Vorjahres (55 Eingänge). Die Beschwerdekammer hatte mit 541 Eingängen rund 25 Prozent weniger. Bei der Berufungskammer gingen die Eingänge auf 37 zurück (Vorjahr 54). Erledigt wurden 94 Prozent der Fälle.
Die Eingänge und Erledigungen in der Berufungskammer liegen weit über dem, was bei der Planung dieser Kammer ursprünglich geplant worden war. Die «chronische Unterbesetzung» der Kammer konnte mit der Wahl eines zusätzlichen Richters entschärft werden. Neu stehen 400 Prozent vollamtliche Richterstellen zur Verfügung.
Geplant ist, dass die Berufungskammer auf Anfang 2026 im Rahmen der Instanzentrennung in ein benachbartes Gebäude zieht, in dem auch die Tessiner Verwaltung untergebracht ist. Die begonnenen Umbauarbeiten mussten jedoch gestoppt werden, wie Gerichtspräsident Alberto Fabbri am Montag ausführte. Es ist ein Rekurs wegen der Vergabe von Arbeiten beim kantonalen Gericht hängig.
Gericht beantragt zusätzliche Stellen
Beim Bundesverwaltungsgericht konnten die Pendenzen im vergangenen Jahr um 336 Fälle reduziert werden, obwohl die Geschäftslast mit 6106 Fällen im Vergleich zum Vorjahr (5708) gestiegen ist. Für die nähere Zukunft rechnet der Gerichtspräsident mit einer Zunahme der Asylfälle um rund 5200 Fälle.
Aufgrund dieser Aussichten hat das Gericht zusätzliche Stellen beantragt. Um wie viele es sich dabei handelt, gab der Präsident nicht bekannt, weil das Gesuch noch hängig ist.
Gesunken sind die Eingänge beim kleinsten eidgenössischen Gericht – dem Bundespatentgericht. Es gingen 24 Fälle ein, während es im Vorjahr noch 27 waren.