Ehemann beteuert vor Gericht Unschuld am Tod seiner Frau
Ein 38-jähriger Mann steht wegen Mordes an seiner Frau vor Gericht. Er bestreitet die Vorwürfe.

Ein heute 38-jähriger Mann muss sich seit Montag in Bern vor Gericht wegen Mordes an seiner Frau verantworten. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Seine Gattin habe ihrem Leben selber ein Ende gesetzt, betonte er vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht Bern-Mittelland.
Er habe «nie einen Gedanken gehabt», seine Frau umzubringen, sagte der ansonsten sehr abgeklärt wirkende Mann unter Tränen. Er räumte ein, dass es in der Partnerschaft zu Problemen gekommen sei, unter anderem wegen einer ausserehelichen Beziehung seinerseits. In den Befragungen vor Gericht schien zudem durch, dass ihm eine Klärung der Situation mit seiner Ehefrau offenbar schwergefallen war.
Die Anklage wirft dem Schweizer vor, Mitte Dezember 2022 seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung nachts ein Beruhigungsmittel verabreicht und sie dann im Schlaf mit Kabelbindern erdrosselt zu haben. Nach der Tat habe der ausgebildete Rettungssanitäter alles daran gesetzt, den Tod als Suizid erscheinen zu lassen.
Vorfall am Tag des Todes
Unmittelbar nach dem Tod der Frau sei er zur Arbeit gefahren und habe dort erzählt, er mache sich Sorgen, dass sich seine Frau aufgrund psychischer Probleme etwas antun könnte. Später fuhr er laut Anklage mit einem Arbeitskollegen zusammen in die Wohnung. Im Schlafzimmer lag die tote Frau.
Dem Arbeitskollegen erschien das Verhalten des Angeklagten merkwürdig. So sei dieser direkt ins Schlafzimmer geeilt, als hätte er gewusst, dass er dort seine Frau finden würde. Ausserdem habe der Mann seine Frau nicht einmal angesprochen oder berührt, um zu sehen, was mit ihr los war.
Aussagen vor Gericht
In diesem Moment seien bei ihm «alle Sicherungen raus gewesen», sagte der Angeklagte vor Gericht. Er könne nicht erklären, warum er so und nicht anders gehandelt habe. Das Gericht nahm den Angeklagten am Montag in die Zange und wollte von ihm wissen, warum er kurz vor der Tat im Internet nach Informationen zum Beruhigungsmittel Dormicum und zum Tod durch Erwürgen gesucht habe.
Der Angeklagte machte ein berufliches Interesse geltend. Er habe als Rettungssanitäter oft nach solchen Dingen im Internet gesucht. Er wisse, dass man Dormicum auf verschiedene Arten verabreichen könne, so auch über die Nase mittels Bestäuber, führte der Mann aus.
Motiv für den Mord?
Die Anklage geht davon aus, dass der Mann seine Ehefrau aus dem Weg räumen wollte, um freie Bahn für seine neue Beziehung zu haben. Seiner neuen Bekanntschaft habe er versprochen, reinen Tisch zu machen und sei deswegen zunehmend unter Druck geraten.
Auch die Tatsache, dass der Angeklagte einer bibeltreuen Freikirche angehörte, in der Scheidungen und aussereheliche Beziehungen nicht gerne gesehen werden, dürfte den Druck erhöht haben. Anstatt die Mühen einer Klärung und Trennung auf sich zu nehmen, habe der Angeklagte seine Frau aus krass egoistischen Motiven ermordet.
Zeugenaussagen
Personen aus dem Umfeld der Getöteten sagten am Montag vor Gericht übereinstimmend, dass sie sich einen Suizid der «aufgestellten» und reiselustigen Frau nicht vorstellen können. Die Mutter des Opfers berichtete, sie habe ihre Tochter kurz vor der Tat noch gesehen. Die junge Frau habe viele Pläne fürs neue Jahr gehabt. Sie habe auch schwanger werden wollen.
Am Montagnachmittag wird die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Danach sind die Anwälte der Privatklägerschaft und der Verteidiger am Zug. Dieser hatte bereits im Vorfeld durchblicken lassen, dass er für seinen Mandanten einen Freispruch fordern wird, denn es gebe klare Hinweise auf einen Selbstmord der Frau. Das Urteil wird das Regionalgericht Bern voraussichtlich am Freitag bekannt geben.










