Ehemaliges Jagdhaus muss nach Brand abgebrochen werden
Im Kanton Luzern darf ein als Freizeitlokal genutztes Jagdhaus, das bei einem Brand stark beschädigt worden ist, nicht Instand gestellt werden. Das Bundesgericht stützt einen Entscheid der Luzerner Behörden.

Das Jagdhaus war 1962 erbaut worden und wird seit 1976 für Freizeitzwecke genutzt. Nachdem es bei einem Brand stark beschädigt worden war, stellten die Eigentümer ein Gesuch zu dessen Instandstellung. Kanton und Gemeinde wiesen das Baugesuch ab und ordneten den Rückbau des Jagdhauses an.
Nachdem das Kantonsgericht im September 2018 sich ebenfalls gegen die Instandstellung der Jagdhütte ausgesprochen hatten, gelangten deren Eigentümer an das Bundesgericht. Dieses wies die Beschwerde nun ab, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht.
Das Gebäude befindet sich in der Landwirtschaftszone. Es wurde zwar rechtmässig erbaut, wurde 1976 aber unrechtmässig umgenutzt. Wegen der rechtswidrigen Nutzung können die Eigentümer des ehemaligen Jagdhauses seither keine Besitzstandgarantie geltend machen.
Auch der Einwand, dass die Behörden über 30 Jahre lang die widerrechtliche Nutzung geduldet haben, zählt nicht. Zwar müsse nach 30 Jahren ein widerrechtlicher Zustand einer Baute geduldet werden, hält das Bundesgericht fest. Ein Anspruch, ein solches Gebäude mit einer bewilligungspflichtigen Massnahme zu erneuern, bestehe aber nicht. Es dürften nur kleinere Reparaturarbeiten vorgenommen werden.










