Der frühere Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli ist im Zusammenhang mit der Verjährung eines Verfahrens angeklagt worden. Man wirft ihm Begünstigung vor.
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Die Kantonale Verwaltung des Kantons Appenzell Innerrhoden. Hier befindet sich das Gericht. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Personen in Innerrhoden verjährte 2017.
  • Der Ex-Staatsanwalt Herbert Brogli hatte die Untersuchung zögerlich geführt.
  • Nun wurde gegen ihn Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben.

Gegen den ehemaligen Leitenden Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden, Herbert Brogli, ist Anklage wegen Begünstigung erhoben worden. Brogli hatte nach einem tödlichen Unfall im Jahr 2010 die Untersuchung zögerlich geführt, dass der Fall im Herbst 2017 verjährte.

Das Bezirksgericht Appenzell musste das Verfahren gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung damals wegen Verjährung einstellen. Dies hiess es in einer Mitteilung der Innerrhoder Staatsanwaltschaft vom Dienstag.

Der fallführende Staatsanwalt habe die Strafuntersuchung nicht mit der nötigen Zielstrebigkeit, Planung und Umsicht durchgeführt. Zu diesem Schluss kam eine externe Untersuchung, geleitet vom Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster.

Anklage fordert Freiheitsstrafe für Staatsanwalt

Mit der strafrechtlichen Aufarbeitung wurde ein ausserordentlicher Staatsanwalt betraut. Dieser habe nach Abschluss seiner Untersuchungen diese Woche beim Bezirksgericht Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben, heisst es.

Die Anklage fordert gegen Brogli eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Wann die Gerichtsverhandlung stattfinden wird, ist noch offen. Der Beschuldigte begründete die Verzögerung der Strafuntersuchung mit einer zu hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft.

Ein 17-jähriger Lehrling war im Herbst 2010 in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenaufzug eingeklemmt und tödlich verletzt worden. Danach wurde gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es aber nie, weil der Fall vorher verjährte.

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