Ein ehemaliger St. Galler Gemeindeschreiber wurde wegen mehrerer Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Gemeindeschreiber
Eine Person wird verhaftet. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Gemeindeschreiber muss nun mindestens anderthalb Jahre ins Gefängnis.
  • Er wurde unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Menschenhandel schuldig gesprochen.
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Ein ehemaliger Gemeindeschreiber wurde vom Kreisgericht St. Gallen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Hälfte davon muss der 55-Jährige absitzen, die andere Hälfte wurde bedingt ausgesprochen.

Das Gericht verurteilte den Ex-Gemeindeschreiber wegen mehrerer Sexualdelikte. Er wurde wegen versuchter Anstiftung zum Menschenhandel, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und harter Pornografier schuldig gesprochen. Das wurde am Montag mitgeteilt. Für den aufgeschobenen Teil der Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von drei Jahren.

St. Gallen
In St. Gallen steht ein ehemaliger Gemeindeschreiber wegen Sexualdelikten vor Gericht. - Keystone

Gemäss dem Urteil erhält der frühere Gemeindeschreiber weiter eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 Franken. Dies ist aber noch nicht rechtskräftig. Ausserdem wird ihm lebenslänglich jede Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Der Verurteilte hatte zwischen 2017 und 2019 mit rund 25 minderjährigen Mädchen gechattet. Mit ihnen hatte er seine sexuellen Fantasien ausgelebt und sie zu sexuellen Handlungen zu verleitet. Ausserdem nahm er mit einer Organisation Kontakt auf. Dabei verfolgte er die Absicht, ein Mädchen für einige Stunden zu «mieten», um es sexuell auszubeuten.

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