Effizienzkategorien neuer Autos sollen realitätsnaher werden

Keystone-SDA
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Bern,

Mit den Effizienzkategorien von A bis G kann die Umweltfreundlichkeit eines Autos geprüft werden. Diese Einteilung ist jedoch laut Uvek verzerrt.

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Auf den Autobahnen sind täglich zahlreiche Autos und Menschen unterwegs. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Autos werden in die Effizienzkategorien A bis G eingeteilt.
  • Dem Uvek zufolge ist diese Einteilung jedoch verzerrt.
  • Nun soll diese realitätsnäher abgebildet werden.

Wer ein neues Auto kaufen will, kann prüfen, wie umweltfreundlich oder umweltschädlich das gewünschte Fahrzeug ist. Dies anhand der Energieeffizienz-Kategorien A bis G. Allerdings ist die Einteilung der Fahrzeuge gemäss Uvek verzerrt. Die Einteilung soll daher realitätsnaher abgebildet werden.

Heute sind viele Fahrzeuge in der besten Effizienzklasse A eingeteilt, obwohl sie einen hohen Treibstoffverbrauch und hohe CO2-Emissionen haben. Dies teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Dienstag mit.

Alle sieben Kategorien gleich gross

Das kommt gemäss Uvek davon, dass neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oft viele verschiedene Modelle haben. Bei der Marktzulassung müssen daher viele einzelne Typengenehmigungen erteilt werden. Elektrofahrzeuge hingegen haben weniger verschiedene Modelle, entsprechend gibt es weniger Typengenehmigungen.

All diese Typengenehmigungen werden aber jedes Jahr zusammengenommen, um für die neuen Fahrzeuge auf dem Markt die Effizienz-Kategorien zu definieren. Die sieben Kategorien A bis G sind dabei jeweils gleich gross. Auch viele umweltschädliche Autos sind in der besten Effizienzkategorie zu finden. Dies, weil es nun viele Genehmigungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, aber vergleichsweise wenige von energieeffizienten Fahrzeugen gibt.

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). - Keystone

Die Methode der Kategorie-Definition soll daher angepasst werden. Das Uvek hat am Dienstag die Vernehmlassung dazu eröffnet, die bis am 25. Januar 2022 läuft.

Das Uvek will dabei auf eine Zulassung stützen, die auf fahrzeugspezifischen respektive «fahrzeugscharfen» Daten basiert. Es handelt sich dabei um eine Konformitätsbescheinigung, das sogenannte «Certificate of Conformity» (CoC).

Bessere Übereinstimmung mit CO2-Emissionsvorschriften

Gleichzeitig wird mit der Änderung ein weiteres Problem aufgefangen, nämlich der Bedeutungsverlust der Typengenehmigungen. Voraussichtlich ab Ende dieses Jahres werden Fahrzeuge auch anhand dieser CoC-Bescheinigung anstelle der Typengenehmigung zugelassen werden können. Wenn aber nicht mehr alle Fahrzeuge anhand der Typengenehmigungen zugelassen werden, können diese gemäss Uvek nicht mehr als Basis für die Definition der Kategorien dienen.

Gemäss Uvek kann mit der Änderung zudem eine bessere Übereinstimmung mit den CO2-Emissionsvorschriften erzielt werden. Die Änderung der Energieeffizienzverordnung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

brennstoffzelle
Alternative Antriebe, wie zum Beispiel per Brennstoffzelle, legen weiter zu. - Keystone

Gleichzeitig in die Vernehmlassung schickt das Uvek eine Revision der Raumplanungsverordnung, bei der es um den Bau von Solaranlagen geht. Künftig sollen beispielsweise Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden oder schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum (Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen) als standortgebunden definiert werden. So können gemäss Uvek der Nachweis der Bewilligungsvoraussetzung erleichtert und Bewilligungen rascher erteilt werden.

Zudem sollen Solaranlagen auf Flachdächern in Arbeitszonen unter bestimmten Voraussetzungen von der Baubewilligungspflicht befreit werden. Das Inkrafttreten dieser Änderungen ist für den 1. Juli 2022 geplant.

Schliesslich will das Uvek mit einer Anpassung bei den Hausinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung) einen Anreiz schaffen. Dies, damit Gebäudebesitzerinnen und -Besitzer ihre Installationen erneuern und damit auch deren Sicherheit erhöhen.

Installations-Kontrolle künftig alle fünf Jahre

Heute gibt es gemäss Uvek viele alte Installationen, die weder den heutigen Normen noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Gleichzeitig gibt es «gemischte Installationen» mit veralteter Technik und neueren Standards. Etwa, wenn eine veraltete Installation mit einem neuen Element ergänzt wird.

Räumliche Mobilität
Dem Auto ist wegen der Corona-Pandemie eine neue Rolle zugekommen. - Keystone

Aufgrund der Sicherheit müssen alte Anlagen alle fünf Jahre kontrolliert werden, neuere hingegen nur alle 20 Jahre. Das führt gemäss Uvek zu mehreren Kontrollen und Sicherheitsnachweisen. Mit entsprechendem administrativen und finanziellen Aufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer, Kontrollorgane und Netzbetreiber.

Künftig soll daher die gesamte Installation, die solche Installations-Abschnitte enthält, alle fünf Jahren kontrolliert werden. Das Inkrafttreten der Änderung ist für den 1. Juli 2022 geplant.

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