Dreieinhalb Jahre Gefängnis nach Vergewaltigung der eigenen Tochter

Keystone-SDA
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Neuchâtel,

Das Neuenburger Strafgericht bestätigt das Urteil aus der ersten Distanz. Der 40-Jährige muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Das Wappen von Neuenburg.
Das Neuenburger Strafgericht bestätigt das Urteil des Vergewaltigers aus erster Instanz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 40-Jährige muss für das Vergehen an seine Tochter ins Gefängnis.
  • Der Verurteilte hatte gegen das erste Urteil Rekurs eingereicht.

Ein 40-jähriger Mann muss wegen der Vergewaltigung seiner Tochter dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Neuenburger Strafgericht hat in einem Berufungsprozess das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Er war beim Prozess am Donnerstag nicht anwesend. Die Richter der ersten Instanz hatten beschlossen, den Mann vor Abschluss des Appellationsprozesses nicht zu verhaften.

Das Gericht folgte den Aussagen des Opfers, da es diese für glaubwürdig hielt. «Das Gericht ist überzeugt, dass die Taten so stattgefunden haben, wie sie vom Opfer dargelegt wurden», sagte Richter Pierre Cornu.

Wenn die Mutter nicht da war

Gemäss der Anklageschrift missbrauchte der Vater seine Tochter zwischen 2002 und 2008. Damals war das Kind zwischen 10 und 16 Jahre alt. Er verübte die Taten im benachbarten Frankreich und La Chaux-de-Fonds.

Der Verurteilte nutzte jeweils die Abwesenheit der Mutter aus. Er beging seine Taten an Sonntagen, als er seine Tochter zum Religionsunterricht fuhr. In einem Wald unterbrach er seine Fahrt und missbrauchte das Kind anschliessend.

Der Angeklagte zwang seine Tochter auch dazu, pornografische Filme anzuschauen. Er vergewaltigte sie zudem, als seine Frau im Spital lag. Das Opfer erstattete 2015 Anzeige.

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