Drei Tschechen im MUS Betrugsfall zu Freiheitsstrafen verurteilt
Das Bundesgericht hat drei Tschechen im MUS-Betrugsfall wegen Betrugs und der qualifizierten Geldwäscherei zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Drei Tschechen wurden in Bellinzona zu Freiheitsstrafen verurteilt.
- Sie hatten zwischen 1997 und 2003 in grossem Rahmen Vermögenswerte unterschlagen.
Das Bundesgericht hat nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht drei Tschechen im MUS-Betrugsfall zu Freiheitsstrafen zwischen 36 und 46 Monaten verurteilt. Namhafte Summen bleiben weiterhin blockiert.
Alle drei Männer wurden gemäss dem heute Donnerstag publizierten Urteil vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen. Allerdings wurden sie des Betrugs und der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden. Neben den Freiheitsstrafen wurden die Tschechen zu bedingten Geldstrafen zwischen 180 und 230 Tagessätzen verurteilt.
Insgesamt müssen die Verurteilten dem Bund eine Ersatzforderung von rund 240 Millionen Franken zahlen. Dieser Betrag wird nach einem separaten Verfahren voraussichtlich an den tschechischen Staat fliessen.
Die Verurteilten hatten zwischen 1997 und 2003 in grossem Rahmen Vermögenswerte des ehemaligen tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) unterschlagen. Mit den abgezweigten Mitteln wurden anschliessend Aktien der MUS über einen belgischen Mittelsmann erworben.