Dietikon ZH: Gericht spricht Urteil wegen Mord
Ein 40-jähriger Mann hatte im August 2019 seine Frau erstochen. Das Bundesgericht Dietikon ZH hat nun sein Urteil gefällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Mann, der 2019 seine Frau in erstochen hatte, muss die Schweiz für 15 Jahre verlassen.
- Zudem muss der Schuldige mehrere Hunderttausend Franken an die Familie der Frau zahlen.
- Der Richter in Dietikon ZH bezeichnete den 40-Jährigen als «Schwerkriminellen».
Zu einem Tötungsdelikt vom August 2019 hat das Bezirksgericht Dietikon ZH am Freitag ein Urteil wegen Mordes gefällt. Eine Frau wurde damals von ihrem nordmazedonischen Mann erstochen: Der 40-Jährige soll für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Dazu ordnete das Gericht in Dietikon eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches an.
Der Beschuldigte muss laut Urteil unter anderem auch mehrere Hunderttausend Franken Genugtuung an Familienangehörige der Frau bezahlen. Die verhängte Freiheitsstrafe von 15 Jahren und sieben Monaten wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben.
Täter ist ein «Schwerkrimineller»
Der Richter sagte am Freitag, der Beschuldigte habe während der Untersuchung angegeben, er sei kein Verbrecher und kein Mörder. An den Beschuldigten richtete er die Worte: «Sie sind ein Mörder, und nicht nur ein Krimineller, sondern ein Schwerstkrimineller. Das müssen Sie sich einfach mal klarmachen.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.