In Dietikon ZH muss sich ein 40-Jähriger wegen der Tötung seiner Ehefrau vor dem Bezirksgericht verantworten.
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Das Bezirksgericht Dietikon ZH. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 40-Jähriger steht ab heute in Dietikon ZH wegen Mordes vor dem Bezirksgericht.
  • Der Mann hatte im August 2019 mutmasslich seine von ihm getrennte Ehefrau getötet.
  • Ein Urteil wird am frühen Freitagabend erwartet.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt einen 40-Jährigen wegen Mordes an: Er habe seine getrennt von ihm lebende Ehefrau im August 2019 in Dietikon ZH aus niedrigem Beweggrund getötet und sei dabei äusserst grausam vorgegangen.

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert, ist unbekannt. Diese soll erst im Rahmen der Verhandlung bekannt gegeben werden, die am Mittwoch und Donnerstag vor dem Bezirksgericht Dietikon angesetzt ist. Ein Urteil wird am frühen Freitagabend erwartet.

Der heute 40-Jährige hatte die getrennt von ihm lebende Ehefrau an einem Montag im August 2019 aufgesucht: Als die 34-Jährige die Tür einen Spalt weit öffnete, drückte er diese gemäss Anklageschrift auf und schlug mit seiner rechten Faust mehrere Male gegen den Kopf der Frau. Diese wurde durch die «äusserst heftigen Schläge» ins Badezimmer geschleudert und blieb dort bewusstlos liegen.

Der nordmazedonische Staatsangehörige packte daraufhin ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimetern und stach mehrmals, mindestens fünf Mal, zu. Die Frau starb gemäss Anklage nach einigen Minuten an den Folgen dieser Gewalteinwirkung.

Stawa: Er wollte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau «beseitigen»

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Mordanklage unter anderem mit dem «niederen Beweggrund»: Der Mann habe seine getrennt von ihm lebende Ehefrau beseitigen wollen, weil sich diese von ihm abgewandt und den ehelichen Kontakt mit ihm ablehnte. Er habe so auch ein vermutetes Verhältnis unterbinden wollen.

Zudem wird ihm in der Anklageschrift ein grausames und skrupelloses Vorgehen vorgeworfen, da er eine ohnmächtige und damit wehrlose Frau tötete und dies erst noch vor den Augen eines gemeinsamen Kindes im Vorschulalter. Dieses nahm er auch auf seine anschliessende Flucht im Auto mit, bei der er unter Kokaineinfluss und mit Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h unterwegs war.

Der Mann, der den Behörden bekannt war und unter anderem mit einem zeitlich befristeten, aber im August 2019 nicht mehr geltenden Kontakt- und Rayonverbot zu seiner Frau belegt war, wurde knapp sechs Stunden nach der Tat verhaftet. Er sitzt seither in Haft.

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