Diese Regeln gelten für die Nutzung des Labels «Swiss Made»
Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung mit dem Schweizerkreuz oder dem Label «Swiss Made», «Schweizer Qualität» bewerben möchte, muss strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) überwacht die Einhaltung der «Swissness»-Gesetzgebung. Fragen und Antworten dazu:

Das IGE vergibt keine Vorab-Bewilligungen oder Zertifikate. Unternehmen tragen die rechtliche Verantwortung und Beweislast selbst. Sie müssen im Zweifel belegen können, dass ihre Waren oder Dienstleistungen die Kriterien erfüllen.
Mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten (inklusive Forschung und Entwicklung) müssen in der Schweiz anfallen. Zudem muss der wesentliche Fertigungsschritt, der dem Produkt seine massgeblichen Eigenschaften verleiht, im Inland stattfinden.
Bei Lebensmitteln müssen grundsätzlich mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Bei Milch und Milchprodukten gilt eine Vorgabe von 100 Prozent. Ausgenommen sind Rohstoffe, die in der Schweiz naturgegeben nicht vorkommen (wie Kakao oder Kaffee) oder temporär nicht in ausreichender Menge verfügbar sind.
Der Unternehmenssitz sowie der Ort der tatsächlichen Verwaltung müssen in der Schweiz liegen. Eine reine Briefkastenadresse reicht nicht aus.
Ja, einen entscheidenden. Das Schweizerkreuz darf von privaten Unternehmen bei Erfüllung der Swissness-Kriterien für Produkte und Werbung verwendet werden. Das Schweizerwappen (Kreuz im Wappenschild) ist als Hoheitszeichen dagegen dem Bund und den Behörden vorbehalten.
Das IGE erlaubt in der Praxis spezifische Hinweise wie «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» auch bei ausländischen Produkten, wenn diese Teilleistung vollständig in der Schweiz erbracht wurde. Das Schweizerkreuz muss dabei jedoch direkt mit dem Begriff kombiniert werden, um eine Irreführung über den Herstellungsort des Gesamtprodukts auszuschliessen. Im Frühling hatte die Schuhmarke On in diesem Zusammenhang hat ihren jahrelangen Streit mit den Behörden ums Schweizerkreuz für sich entschieden. Firmen, die in der Schweiz entwickelten, aber im Ausland produzierten, dürften das Symbol demnach unter gewissen Bedingungen nutzen.
Konkret passte das IGE seine Auslegung der Swissness-Bestimmungen an. Unternehmen wie On dürfen das Schweizerkreuz neu verwenden, sofern es etwa klar im Kontext von «Swiss Engineering» steht und strikten Vorgaben zur Platzierung und Grösse entspricht. Laut IGE handelt es sich nicht um eine Sonderregel für On, sondern um eine Lösung für die gesamte Industrie.
Das IGE mahnt Unternehmen im In- und Ausland ab und geht gerichtlich gegen missbräuchliche Verwendungen vor. Bei Verstössen drohen Zivilklagen, Strafanzeigen sowie der Einzug und die Vernichtung von Werbematerialien oder Waren.






