Diese Halloween-Streiche sind heute strafbar!
Die Nacht der Nächte: Halloween! Gruselpartys und Süsses oder Saures gehören dazu. Polizeiposten warnen nun davor, sich trotz Spass nicht strafbar zu machen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Heute ist Halloween – die Grusel-Nacht des Jahres.
- Schweizer Polizeiposten warnen vor allem vor Sachbeschädigungen.
- Wer Eier um sich wirft und Hausfassaden beschmiert, macht sich strafbar.
Heute Abend ist es wieder soweit und es heisst «Süsses – sonst gibts Saures». Kinder ziehen von Tür zu Tür und bitten um Süssigkeiten. Bekommen sie diese nicht, drohen sie den geizigen Haus- oder Wohnungsbesitzern mit Saurem – oder eben nicht ganz so netten Konsequenzen.
Doch in allem kindlichen Übermut muss hier bedacht werden: Mit manch einem Streich kann man sich effektiv strafbar machen.
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Die Polizei Bochum (D) hat dazu vor wenigen Tagen ein Gruselvideo auf ihren sozialen Kanälen verbreitet. Der Beamte warnt: «Müll auf dem Trottoir und ausgerissene Blumen haben mit Jux nichts mehr zu tun.» Wer Hauswände mit Farbe beschmiere, müsse mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.
Und: «Wer einem anderen Prügel androht, oder seinem Gruselkollegen die Süssigkeiten wegnimmt, begeht juristisch einen Raub und somit ein Verbrechen», so der Polizist. Das gilt eins zu eins auch für die Schweiz, bestätigt die Stadtpolizei Zürich gegenüber Nau.

Grundsätzlich warnen Schweizer Berufskollegen vor Vandaleakten und mahnen Eltern, auf die Kinder aufzupassen. Die Kantonspolizei St.Gallen zum Beispiel hat sowohl die Eltern von Oberstufenschülern als auch die Geschäfte per Briefe informiert.
Achtung vor Sachbeschädigungen
Und auch die Stadtpolizei Winterthur betätigt sich: Sie hat ein entsprechendes Präventionsvideo auf TikTok – einem vor allem bei Jugendlichen beliebten Videoportal – hochgeladen.
«Es werden an Halloween Eier gegen Hausfassaden geworfen oder Autos mit Rasierschaum besprüht», erzählt die Beamtin. Ausserdem würden die Leute oft verbotene Imitationswaffen mit sich führen. Sie warnt: «Es handelt sich dabei um Sachbeschädigungen.»