Diese Änderungen treten am 1. September in der Schweiz in Kraft

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Bern,

Bern ändert das Datenschutzgesetz und im Kanton Basel-Stadt wird das Lohnmassnahmenpaket umgesetzt. Das ändert sich ab dem 1. September in der Schweiz.

Schweiz
In der Schweiz treten ab 1. September einige Änderungen in Kraft. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem ersten September treten in der Schweiz einige Änderungen in Kraft.
  • Über 1000 Berner Gemeinden unterstehen künftig der kantonalen Datenschutzaufsicht.
  • Basel-Stadt investiert jährlich 18 Millionen Franken in höhere Löhne.

Im September treten in der Schweiz neue Regelungen und Änderungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Der Datenschutz, die Löhne in Basel-Stadt sowie die Organisation der Bundesanwaltschaft. Auch bei der Cybersicherheit kommen neue Vorgaben auf Schweizer Unternehmen zu.

Kanton Bern: Revidiertes Datenschutzgesetz tritt in Kraft

Im Kanton Bern tritt im September 2026 das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft. Mehr als 1000 Berner Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften unterstehen damit direkt der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde.

Die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun behalten ihre Datenschutzstellen.

Höhere Einstiegslöhne in Basel-Stadt

Im Kanton Basel-Stadt wird das vom Grossen Rat beschlossene Lohnmassnahmenpaket für die Verwaltung mehrheitlich ab dem 1. September umgesetzt. Das Paket umfasst in erster Linie eine Anhebung der Einstiegslöhne, Lohnmassnahmen bei der Kantonspolizei und eine Erhöhung der Geldzulagen.

Die Anpassung des Teuerungsausgleichs für alle Lohnklassen folgt per 1. Januar 2027.

Das Paket sieht jährliche Mehrausgaben von 18 Millionen Franken vor, plus eine einmalige Ausgabe von 4,3 Millionen Franken. Der Grosse Rat hatte die Gelder sowie die entsprechenden Gesetzesänderungen im Mai in zweiter Abstimmung bewilligt.

Davor hatte das Parlament im April über die Vorlage befunden und ein grösseres Paket beschlossen. Die Abstimmung musste aber wegen einer nicht gezählten Stimme wiederholt werden.

Bundesanwaltschaft wird neu organisiert

Mit dem neuen Reglement über die Organisation und Verwaltung per 1. September 2026 modernisiert die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Struktur.

Es stellt die BA organisatorisch, personell und verfahrenstechnisch neu auf. Ziel der Reform ist eine effizientere Verfahrensführung und die gezielte Spezialisierung auf moderne Phänomene wie Cybercrime und Krypto-Delikte.

Regulierung zur Cybersicherheit in der EU

Teile des EU Cyber Resilience Act (CRA) treten am 11. September in Kraft. Ab dann gelten die ersten verpflichtenden Vorgaben zum Schwachstellenmanagement und zur 24-Stunden-Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen für Produkte mit digitalen Elementen.

Schweizer Hersteller und Händler, die entsprechende Software oder vernetzte Geräte im EU-Raum anbieten, müssen diese Anforderungen einhalten. Bei Missachtung drohen hohe Geldbussen oder der Ausschluss vom EU-Markt.

Betreffen dich die Änderungen ab 1. September?

Der Bundesrat hat unter anderem das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) beauftragt, bis Herbst 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Diese soll die Schaffung einer Gesetzgebung zur Cyberresilienz von digitalen Produkten für die Schweiz regeln.

Bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen soll der internationale Kontext beachtet werden. Die neuen gesetzlichen Grundlagen sollen Vorschriften zur Cybersicherheit bei der Entwicklung und dem Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen festlegen.

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