Bei der Diensttauglichkeit passe sich die Armee den «gesellschaftlichen Veränderungen» an, so der Bundesrat.
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Soldaten des Spitalbataillons 5 sind im Frühjahr 2020 anlässlich des Zusammenzugs aus verschiedenen Teilen der Schweiz in der Kaserne von Stans zusammengekommen. - dpa

Auch Personen mit medizinischer Einschränkung können Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst leisten. Bei der Tauglichkeitserfassung passt sich die Armee den gesellschaftlichen Entwicklungen an. Das hielt der Bundesrat am Mittwoch auf ein Postulat hin fest.

Die Zulassung zum Militär- oder Schutzdienst basiert auf medizinischen Kriterien, wie die Landesregierung am Mittwoch in ihrer Antwort erklärte. Das stellt sicher, dass niemand im Dienst sich oder andere gefährdet. Bei der Aushebung beachten die Verantwortlichen eine Vielzahl physischer und psychischer Faktoren.

Seit 1995 können dank der differenzierten Zuteilung auch medizinisch eingeschränkte Menschen bei der Truppe Dienst leisten. Das betrifft Einschränkungen beim Tragen, Heben, Marschieren oder Schiessen. Die Anforderungen bei der Rekrutierung wurden entsprechend angepasst, wie der Bundesrat in seiner Antwort schreibt. Zudem können seit 2013 Dienstuntaugliche auf Gesuch hin in die Armee eintreten.

Tauglichkeit Voraussetzung für Zivildienst

Für den Zivildienst ist die Militärdiensttauglichkeit eine zwingende Voraussetzung. Militärdienstuntaugliche können ihn folglich nicht absolvieren, wie es weiter heisst. Das gelte auch für jene, welche aufgrund eines Gesuchs trotz Untauglichkeit in die Armee eingeteilt wurden.

Weiter schrieb der Bundesrat, dass die Wehrpflichtersatzabgabe die Rechtsgleichheit sicherstellt. Wer weder Militär- noch Zivildienst leistet, muss zahlen. Leute im Zivilschutz erhalten pro Diensttag eine Reduktion der Ersatzabgabe um vier Prozent.

Die Armee passt sich gemäss der Antwort laufend dem wandelnden Gesellschaftsbild an. So schöpfe sie das Potenzial der Zivilgesellschaft optimal ab.

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