Drei Jahre lang hat die Pflegefachfrau ihre Patienten bestohlen. Jetzt wurde die Zürcherin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Pflegefachfrau
Eine Pflegefachfrau zieht sich Handschuhe an. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pflegefrau hat jahrelang Schmuck, Kleider und Bargeld mitgehen lassen.
  • Sie habe gestohlen, weil sie Geld für ihre Familie brauchte und zeige grosse Reue.
  • Deshalb muss die 32-jährige Zürcherin nur für drei Jahre hinter Gitter.
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Eine Pflegefachfrau hat in Altersheimen, Arztpraxen und Wohnungen von Patienten jahrelang Schmuck, Kleider und Bargeld gestohlen: Das Bezirksgericht Zürich hat die 32-Jährige heute Mittwoch im abgekürzten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Seit rund einem Jahr befindet sich die Frau bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Ihre Taten hatte sie im Rahmen der Untersuchung eingeräumt. Sie sei damals kalt und empathielos gewesen, meinte sie am Mittwoch unter Tränen. «So bin ich eigentlich nicht.»

Brauchte Geld für ihre Familie

Sie habe gearbeitet, seit sie 16 Jahre alt gewesen sei und habe nie etwas gestohlen. Dann sei eine Phase gekommen, in der ihre Familie Geld gebraucht habe. Laut ihrem Psychiater ist sie keine Kleptomanin, wie sie selber anfänglich geglaubt hatte. Sie hatte gestohlen, was sie auch brauchen konnte, wie auch der vorsitzende Richter festhielt.

Die Frau hatte insbesondere im Umfeld ihrer Arbeit zugegriffen: Als medizinische Praxisassistentin in Arztpraxen klaute sie von Patientinnen und Patienten, wenn diese etwas dabei hatten. Mehrmals entwendete sie auch deren Hausschlüssel, um kurz darauf in deren Wohnung einzudringen.

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Die Spitex betreut Kunden zu Hause. (Symbolbild) - Keystone

Als Fachangestellte Gesundheit stahl sie als Spital- und Spitexmitarbeiterin in den Zimmern und Wohnungen, was sie fand; mal ein Portemonnaie mit 50 Franken, mal einen Goldring im Wert von mehreren Tausend Franken.

In der Anklageschrift werden für die Zeitspanne vom Januar 2017 bis Mai 2020 insgesamt 50 verschiedene Diebstähle aufgezählt. Die Deliktsumme beläuft sich dabei auf über 160'000 Franken. Sie habe mit ihren Taten das Ziel verfolgt, «ein nicht unerhebliches Erwerbseinkommen zu erzielen», heisst es in der Anklageschrift.

Unter anderem wegen gewerbsmässigem Diebstahl wurde die 32-Jährige vom Bezirksgericht verurteilt.

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