Haft

Todesdrohung gegen Veterinärsmitarbeiterin reicht nicht für U-Haft

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Ein Bauer hatte einer Veterinärsmitarbeiterin mit dem Tod gedroht. Die St. Galler Justiz steckte diesen in U-Haft – musste ihn jetzt aber entlassen.

Bundesgericht Richterwahlen
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Die St. Galler Justiz hat einen wegen Drohungen inhaftierten Bauern auf Geheiss des Bundesgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen müssen. Er drohte einer Mitarbeiterin des kantonalen Veterinärwesens anlässlich einer Kontrolle mit dem Tod.

Die Mitarbeiterin begab sich in Begleitung von Polizisten im Dezember auf den Hof des Beschwerdeführers. Bei ihrer Kontrolle stellte sie massive Missstände fest und sprach von einer allfälligen Beschlagnahme der Tiere. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Bauer drohte der Frau damit, dass sie den Hof bei einem nochmaligen Besuch nicht lebendig verlassen und er sie in die Jauchegrube werfen werde. Am Tag darauf rief der Beschwerdeführer bei der Notrufzentrale an und sagte, es werde drei Tote geben.

Gutachten in Arbeit

Der Mann wurde am gleichen Tag in Untersuchungshaft genommen und die Staatsanwaltschaft gab ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Bereits zuvor war es zu Streitigkeiten in der Familie gekommen. Eine Handgreiflichkeit zwischen dem Bauer und seinem Bruder ist Gegenstand einer Strafuntersuchung. Mutter, Vater und Bruder des Mannes sagten, der Beschwerdeführer sei unberechenbar. Sie könnten nicht mehr sagen, ob er die Drohungen ernst meine.

Dies reicht jedoch nicht, um den Beschwerdeführer in der Untersuchungshaft zu behalten, wie das Bundesgericht festhält. Werde als Haftgrund angegeben, dass die Gefahr der Umsetzung einer Drohung bestehe, so müsse dieses Risiko konkret sein. Die St. Galler Vorinstanz halte es für «denkbar», dass der Bauer ernst mache, ohne dafür konkrete Anhaltspunkte zu nennen. (Urteil 7B_123/2026 vom 13.2.2026)

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