Die Beschlüsse des Grossen Rates
Der bernische Grosse Rat hat am Montag:
- einstimmig die Revision des Gesetzes über die politischen Rechte mit 147 zu 0 Stimmen verabschiedet. Damit gilt im Kanton Bern ab 1. Juli 2019 bei Majorzwahlen eine Drei-Prozent-Hürde für zweite Wahlgänge.
- mit 130 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen ICT-Rahmenkredit von 3,6 Millionen Franken für Informations- und Kommunikationstechnologien der Staatskanzlei bewilligt.
- eine Motion von Martin Egger (GLP/Frutigen) teilweise überwiesen, die eine Senkung und zeitliche Begrenzung der Ruhestandsrenten von abtretenden Regierungsräten verlangt.
- mit 117 zu 31 Stimmen eine SP-Motion zu sprachübergreifenden Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angenommen und mit 97 zu 52 Stimmen gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben.
- diskussionslos eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes mit 141 zu 1 Stimmen verabschiedet. Damit sinken die Abwasserabgaben bereits per 1. Januar 2019 um rund 20 Prozent.
- mit 132 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen die Konzession für das Wassserkraftwerk Sousbach im Lauterbrunnental bewilligt.
- einstimmig die Ermächtigung erteilt zur Unterzeichnung von zwei Amortisationsvereinbarungen mit der Kraftwerke Oberhasli AG für den Ersatzneubau der Staumauer Spitallamm sowie für den Neubau des Kraftwerks Handeckfluh.
- mit 126 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Rahmenkredit 2019 für die ICT-Grundversorgung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) in der Höhe von 1,3 Millionen Franken erteilt.
- mit 138 zu 0 Stimmen einen Kredit von rund 3,8 Millionen Franken für den Ersatz der Fenster und wärmetechnische Anpassungen in der Unitobler Bern bewilligt.
- mit 127 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen einem Kredit von knapp 2 Millionen Franken zur befristeten Einmietung von drei Einheiten der Medizinischen Fakultät der Universität Bern im sitem-Neubau zugestimmt.