Ein deutscher Theologe wurde vom Vorwurf der Diskriminierung und Anstiftung zu Hass freigesprochen.
Richterhammer
Richterhammer auf einem schwarzen Tisch. (Symbolbild) - Keystone Community

Das Polizeigericht in Bellinzona hat am Montag erstinstanzlich einen deutschen Theologen vom Vorwurf der Diskriminierung und Anstiftung zu Hass freigesprochen. Der Mann, der an der Universität Lugano lehrt, hatte als Herausgeber einer Zeitung die Veröffentlichung eines homophoben Artikels erlaubt.

Die Richterin, die das Urteil am Montagnachmittag mündlich verkündete, stellte fest, dass der 68-jährige Theologe weder eine diskriminierende Handlung noch eine Anstiftung zum Rassenhass begangen habe. Im Zentrum des Prozesses stand ein Artikel einer katholischen Zeitschrift aus Deutschland, der im Jahr 2021 erschienen war.

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Verteidigung an, dass die umstrittene Bezeichnung von Homosexuellen als «Krebs», «Parasiten» und «Schwulenmafia» nur homosexuelle Priester betraf, die innerhalb der Kirche pädophile Handlungen begingen, und nicht generell alle Priester.

Prozess und Urteil: Ein Überblick

Der Theologieprofessor, der den Artikel als Herausgeber autorisiert hatte, plädierte auf nicht schuldig und setzte sich gegen einen Strafbefehl vom Dezember 2022 zur Wehr. Gemäss diesem wurde er zu einer Geldstrafe von 9450 Franken verurteilt.

Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 1850 Franken auf Bewährung verhängt. Nachdem er den Strafbefehl nicht akzeptiert hatte, kam es im April zum Prozess vor dem Polizeigericht in Bellinzona.

In Deutschland wurden der Herausgeber sowie der Autor des Artikels, ein polnischer Theologe, zu einer Geldstrafe von je 4000 Euro verurteilt. Gemäss dem Urteil vom Montag erhält der beschuldigte Theologe 20'000 Franken Entschädigung für die Deckung seiner Verteidigungskosten.

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