Einem Theologieprofessor wird Diskriminierung und Aufstachelung zur Homophobie vorgeworfen.
Richterhammer
Richterhammer auf einem schwarzen Tisch. (Symbolbild) - Keystone Community

Das Polizeigericht von Bellinzona verkündet am Montagnachmittag sein erstinstanzliches Urteil im Verfahren gegen einen in Lugano lehrenden deutschen Theologen. Dem Professor an der Theologischen Fakultät wird Diskriminierung und Aufstachelung zur Homophobie vorgeworfen.

Der 68-jährige Professor an der Universität der italienischen Schweiz (USI) ist angeklagt, weil er die Veröffentlichung eines homophoben Artikels in einer theologischen Monatsschrift, deren Herausgeber er ist, erlaubt haben soll.

Angeklagt für homophobe Publikation

Der Theologe, der auf nicht schuldig plädiert hatte, erschien am Montag vergangener Woche persönlich vor dem Polizeigericht von Bellinzona, nachdem er sich einem Strafbefehl widersetzt hatte. Dieser hatte den Mann im Dezember 2022 zu einer Geldstrafe von 9450 Franken und einer Busse von 1850 Franken verurteilt.

Der Professor war wegen Diskriminierung und Anstiftung zum Hass verurteilt worden, weil er die Veröffentlichung des Artikels eines polnischen Theologen in der deutschen katholischen Monatsschrift «Theologisches» erlaubt hatte. Der Text verglich die Homosexuellen innerhalb der Kirche mit «einem Krebsgeschwür», «skrupellosen Parasiten» und «einer Schwulenmafia».

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Der deutsche Herausgeber und Theologe war von Pink Cross, der Dachorganisation der schwulen und bisexuellen Männer in der Schweiz, angezeigt worden. Der Anwalt des Angeklagten forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, da der beanstandete Artikel keine Angriffe auf alle Homosexuellen enthalten habe, sondern nur auf solche, die sich innerhalb der Kirche mit pädophilen Verbrechen «befleckt» hätten.

Die Urteilseröffnung wurde kurzfristig vom 15. auf den 22. April verschoben. Das Richtergremium habe mehr Zeit für die Urteilsfindung gebraucht, sagte der Mediensprecher auf Anfrage.

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