Im Kanton Uri wird angestrebt, den Steuerabzug für die externe Betreuung von Kindern zu begrenzen.
Kanton Uri Fahne
Kanton Uri Fahne. (Symbolbild) - keystone
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Im Kanton Uri soll für die Drittbetreuung von Kindern kein unbegrenzter Steuerabzug mehr geltend gemacht werden können. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Abzug analog dem Bund auf 25'000 Franken pro Kind und Jahr zu beschränken.

Das Urner Recht kenne seit der Einführung des Kinderdrittbetreuungsabzugs keine Obergrenze, erklärte der Regierungsrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Landrat. Mit der Einführung einer Obergrenze könne verhindert werden, dass von der Abzugsmöglichkeit unangemessen Gebrauch gemacht werde.

Der Anteil Steuerpflichtiger, welche für die Drittbetreuung in der Steuererklärung mehr als 25'000 Franken geltend macht, ist nach Angaben des Regierungsrats «sehr gering».

Offenbar kann es aber zu Abgrenzungsproblemen kommen. Als Beispiel genannt werden im Bericht Eltern, die «ihre Kinder aus Prestige- oder Statusgründen in ausserkantonalen Privatschulen oder Internaten betreuen» liessen.

Beschränkungen auch bei Fahrkosten

Begrenzen will der Regierungsrat auch den Fahrkostenabzug für Berufspendlerinnen und -pendler. Setzen will er die Limite bei 13'000 Franken. Bislang gab es keine Beschränkung. Von der Begrenzung betroffen seien nur 1,4 Prozent der Berufstätigen, erklärte der Regierungsrat.

In den anderen Kantonen liegt die Limite zwischen 6000 Franken und 10'000 Franken, und es sind vorrangig die Kosten für den Bus und die Bahn abziehbar. Im Kanton Uri soll es dagegen weiterhin keine Rolle spielen, ob jemand mit dem Auto oder dem ÖV pendelt, er kann dieselbe Kilometerpauschale geltend machen.

Der Regierungsrat revidiert das Steuergesetz, weil Uri verschiedene Neuerungen auf Bundesebene übernehmen muss. Nennenswerte Mehr- oder Mindereinnahmen soll es nicht geben.

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