Die Unterstützung für den Vertrieb von Zeitungen sowie für Onlineplattformen soll von Gesetzes wegen vor allem kleinen und mittelgrossen Anbietern zugutekommen. Genaue Angaben dazu kann das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wegen fehlender Daten aber nicht machen.
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Zeitungen in einem Ständer (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gegnerinnen und Gegner des Medienpakets argumentieren, dass laut ihren eigenen Berechnungen über 70 Prozent der Fördermittel direkt in die Taschen der grossen Medienkonzerne fliessen würden.

Das Bakom hält dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA fest, dass das Massnahmenpaket nach dem Willen des Parlaments degressive Beihilfen vorsehe für Beiträge an den Zeitungsvertrieb und für Onlineangebote. Je höher die Auflage der Zeitungen respektive die Publikumseinnahmen, desto tiefer die Subventionen.

Beim aktuellen System der Vertriebsförderung für die Tageszustellung kommen laut Bakom 2020 80 Prozent der Mittel kleinen und mittleren Verlagen zugute. Die drei grossen Konzerne Ringier, Tamedia und CH Media erhalten die übrigen 20 Prozent, und es profitierten vor allem die kleineren Titel innerhalb dieser Konzerne.

Diese Verteilung würde sich nach einem Ja nur geringfügig ändern, auch wenn die Obergrenze von 40'000 Exemplaren für den Anspruch auf einen Rabatt bei der Postzustellung falle, schreibt das Bakom. Das lasse sich vom Corona-Hilfspaket für die Medien herleiten, bei dem die Obergrenze ebenfalls aufgehoben worden sei.

Solche Erfahrungswerte hat das Bakom bei der Ermässigung für die Früh- und Sonntagszustellung und der direkten Förderung von Onlinemedien nicht. Denn diese beiden Unterstützungsmassnahmen werden neu eingeführt. Die Verteilung der Gelder hängt zudem vom Degressionssystem ab, das in der Verordnung festgelegt werden muss.

Die Zustellermässigung pro Exemplar hängt bei Zeitungen und Zeitschriften von der Versandmenge im Vorjahr ab, was das Schätzen schwierig macht. Wie viel ein einzelner Titel erhält, hängt auch vom gewählten Vertriebskanal ab. Auch zu den Publikumseinnahmen der Onlineangebote hat das Bakom keine umfassenden Zahlen.

Die derzeit indirekt geförderten Tages- und Wochenzeitungen verteilen übers Ganze mehr als die Hälfte ihrer abonnierten Auflage in der Früh- oder Sonntagszustellung. Die jeweiligen Anteile der in der Tages- respektive Früh- und Sonntagszustellung verteilten Exemplare variieren je nach Titel deutlich, schreibt das Bakom.

Gemäss Schätzungen einer vom Bakom zitierten Arbeitsgruppe werden bei einer Ausweitung auf die Früh- und Sonntagszustellung jährlich rund 270 Millionen Zeitungsexemplare zusätzlich anspruchsberechtigt. Zum Vergleich: 2020 wurden in der Tageszustellung rund 115 Millionen förderberechtigte Zeitungsexemplare zugestellt.

In einem Bericht an das Parlament vom August 2020 hatte das Bakom eine mögliche Umsetzung der Onlinehilfe beschrieben. Gemäss diesem Modell, das sich auf Teildaten aus der Branche stützte, würden Angebote mit bis zu 5 Millionen Franken Publikumseinnahmen fast die Hälfte der 30 Millionen Franken erhalten, die jährlich für Onlinemedien vorgesehen sind.

In seinem Bericht empfahl das Bakom eine maximale Subvention von 80 Prozent des anrechenbaren Umsatzes für Websites. Das Parlament legte im Gesetz dann aber einen Prozentsatz von bis zu 60 Prozent fest.

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