Datenschützer: Zugpersonal soll keine Namensschilder tragen müssen
Auf dem SBB-Netz kommt es immer wieder zu Übergriffen auf das Personal. Nun wird die Abschaffung des Namensschildes, um das Privatleben zu schützen, gefordert.

Das Wichtigste in Kürze
- Datenschützer fordern die SBB auf, die Namensschilder des Personals abzuschaffen.
- Dies soll Arbeitenden Sicherheit geben und sie vor Übergriffen im Privatleben schützen.
In heiklen Situationen sollen SBB-Mitarbeitende auf das Namensschild verzichten dürfen, um eine missbräuchliche Identifizierung ihrer Person zu erschweren. Das fordert die Gewerkschaft des Verkehrspersonals seit Jahren. Nun erhält sie Unterstützung vom Datenschützer.
Einerseits erlauben es die Schilder den Reisenden, Zugführer und Kondukteure im Fernverkehr mit den Namen ansprechen zu können. So kann ein enger Kundenkontakt hergestellt werden.
Andererseits fürchtet sich ein Teil des Personals vor vermehrten Belästigungen im Privatleben. Dies, wenn ein Kunde beispielsweise mit einer ausgesprochenen Busse nicht einverstanden ist.

Der Personalverband Transfair fordert deshalb eine Alternative für betroffene SBB-Mitarbeitende: Sie sollen wählen können, ob sie tatsächlich mit Namen hinstehen wollen. Oder ob sie nur noch die Personalnummer und die genaue Berufsbezeichnung auf der Tafel tragen wollen.
SBB sehen keinen Handlungsbedarf
Wie Transfair schlägt auch der oberste Schweizer Datenschützer «weniger einschneidende Massnahmen» vor. Schilder mit der Personalnummer würden es dem Vorgesetzten erlauben, die Mitarbeitenden bei Bedarf zu identifizieren. Gleichzeitig wäre so die Privatsphäre der Person geschützt.
Die SBB kommen bei ihrer Interessenabwägung zu einem anderen Schluss. Sie erachten ihr Vorgehen als verhältnismässig. Sie sind «überzeugt, dass eine persönliche Betreuung der Fahrgäste einen wichtigen Beitrag zur positiven Kundenwahrnehmung leistet». Dazu gehöre auch ein persönliches Namensschild mit Initialen, Nachnamen und Berufsbezeichnung, schreiben die SBB in einer Stellungnahme.
Schutz mit fiktiven Namen
Seit einigen Jahren machen die SBB Ausnahmen für Mitarbeitende, die negative Erfahrungen gemacht haben. Sie können ein Namensschild mit einem fiktiven Namen beantragen. «So stellen wir den Schutz unserer Mitarbeitenden im Privatleben sicher.»
Zur Zahl von Drohungen und Stalking gegen Mitarbeitenden, machen die SBB keine Angaben. Im Schnitt ereignet sich auf dem SBB-Netz alle zwei bis drei Tage ein Übergriff auf das Personal. Dies bei täglich 1,26 Millionen Reisenden.
Nicht nur SBB trägt Namensschilder
Doch nicht nur die SBB-Mitarbeitenden tragen bei Kundenkontakt Namensschilder. Auch andere Bahnunternehmen wie die BLS oder die SOB kennen solche Regeln. Sie machen damit nach eigenen Angaben gute Erfahrungen.