Kapo kürzt Ferien von Mitarbeiter kurz vor Abflug – Schadenersatz
Einen Tag vor Abflug wurden einem Polizisten die Ferien von sechs auf drei Wochen gekürzt. Vor Gericht gewinnt dieser und erhält 13'700 Franken Schadenersatz.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Polizist durfte unerwartet nur drei statt sechs Wochen Ferien nehmen.
- Das Verwaltungsgericht verurteilte die Arbeitgeberin wegen treuwidrigem Verhalten.
- Der Polizist erhielt rund 13'700 Franken Schadenersatz für die verpassten Ferien.
Ein Kantonspolizist, der für die Zürcher Staatsanwaltschaft arbeitete, hatte sich auf sechs Wochen Ferien gefreut. Doch einen Tag vor der geplanten Auszeit wurde diese von seinen Vorgesetzten verweigert. Darüber berichtet die «NZZ».
Anstatt der ersehnten sechs Wochen sollte er nur drei Wochen Ferien bekommen. Die Begründung: Der als Protokollführer arbeitende Mann habe seine Urlaubspläne zu spät eingereicht. Zudem habe er es versäumt, eine Vertretung für seine Abwesenheit zu organisieren.
Dieser abrupte Wechsel seiner Ferienpläne führte dazu, dass er 29'500 Franken als Entschädigung für die «verpfuschten Ferien» forderte. Er habe bereits grosse Summen für seine Reise mit seiner Partnerin ausgegeben. Nun müsse er zusätzliche Kosten sowie administrativen Aufwand für Stornierungen und Umbuchungen tragen.
Staatsanwaltschaft habe «treuwidrig» gehandelt
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Direktion der Justiz und des Inneren lehnten diese finanzielle Forderung ab. Sie argumentierten damit, dass die Genehmigung des Urlaubs davon abhing, dass der Mitarbeiter selbst eine Vertretung organisiert habe.
Jedoch urteilte das Verwaltungsgericht anders: Es kam zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft «treuwidrig» gehandelt habe, so die «NZZ».
Zum Zeitpunkt der Ferienplanung war es nicht klar geregelt, wer für die Organisation von Vertretungen verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft behauptete, es sei Aufgabe der Kantonspolizei, eine Vertretung zu organisieren. Dies wurde jedoch vom Protokollführer bestritten.
Staatsanwaltschaft verstosse gegen Fürsorgepflicht
Das Gericht entschied schliesslich zugunsten des Mitarbeiters und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft ihm eine «unlösbare Aufgabe» gestellt hatte. Sie habe Unmögliches von ihm verlangt. Das kurzfristige Verweigern des Urlaubs verstosse gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Aus diesen Umständen ergab sich eine Schadenersatzpflicht für den Arbeitgeber, schreibt die «NZZ». Allerdings wurde dem Protokollführer nicht der volle Betrag von 29'500 Franken zugesprochen. Das Gericht sprach ihm rund 13'700 Franken plus Verzugszinsen zu.