Schlichtungsbehörde gibt Mietenden der «Sugushäuser» recht
Die Kündigungen für 105 Wohnungen in den «Sugushäusern» gelten laut Schlichtungsbehörde als missbräuchlich, Mieterinnen und Mieter dürfen vorerst bleiben.

Die Schlichtungsbehörde hat die Kündigungen für 105 Wohnungen in den «Sugushäusern» in der Stadt Zürich in Vergleichsverhandlungen als missbräuchlich eingestuft. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen damit – zumindest vorerst – nicht ausziehen.
Die Schlichtungsbehörde hat am Montag die ersten Anfechtungen gegen die Wohnungs-Kündigungen in den «Sugushäusern» verhandelt, wie der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich (MV Zürich) am Montagnachmittag mitteilte. Die Schlichtungsbehörde habe dabei festgehalten, dass sie die Kündigungen als missbräuchlich erachte. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.
Die Vermieterin hat laut Mitteilung nun 20 Tage Zeit, den Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt sie ab, kann sie innert 30 Tagen Klage beim Mietgericht einreichen.
Klagefrist und Totalsanierung
Die Mieterinnen und Mieter von 105 Wohnungen in drei der insgesamt neun «Sugushäusern» haben im Dezember vergangenen Jahres die Kündigung erhalten. Die Eigentümerin plane eine Totalsanierung. Die Kündigungen erfolgten zuerst auf Ende März, wurden aber später bis Ende September aufgeschoben.
Die bunten Häuser, die direkt an der Bahnlinie zwischen Hardbrücke und Hauptbahnhof Zürich stehen, sind durch die Massenkündigung zu einem Symbol der Wohnungsnot geworden. Die Betroffenen wehrten sich unter anderem mit einer Kundgebung gegen das Vorgehen der Eigentümerin.