Dashcam gilt nicht als Beweis: Autofahrerin wird freigesprochen

Rebekka Affolter
Rebekka Affolter

Lausanne,

Das Bundesgericht entschied, dass Aufnahmen einer Dashcam nicht als Beweise zugelassen sind. Dies kommt nun einer Autofahrerin zugute.

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Das Bundesgericht entschied, dass Aufnahmen einer Dashcam nicht als Beweise zählen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dashcam-Aufnahmen zählen nicht als ausreichendes Beweismaterial.
  • Dies wurde im Oktober 2019 vom Bundesgericht entschieden.
  • Dadurch wurde eine Autofahrerin nun freigesprochen.

Im Oktober 2019 entschied das Bundesgericht, dass Dashcam-Aufnahmen nicht als ausreichendes Beweismaterial zählen, weil sie heimlich aufgenommen wurden. Dies kam nun einer 48-jährigen Autofahrerin zugute, wie «SRF» berichtet.

Die Schweizerin wurde zuvor wegen mehrfacher, teils grober Verletzung der Verkehrsregeln vom Zürcher Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Da der Schuldspruch aber auf den Aufnahmen einer Dashcam beruhte, kam es nun zu einer Neubeurteilung.

Autofahrer mit Dashcam als Zeuge

Der Staatsanwalt versuchte, diese Beweise doch noch zu bekommen. Er lud einen Zeugen vor – der Autofahrer, der das Video mit der Dashcam aufnahm. Im Gerichtssaal durfte er allerdings das Video nicht zeigen: Stattdessen musste er aus seiner Erinnerung erzählen. Da er das Nummernschild erst im Video erkannte, gab es keine ausreichenden Beweise.

Das Gericht sprach die Frau daher frei. Und nicht nur das: Für die Anwaltskosten erhielt sie 30'000 Franken. Sogar der Richter fand: «Ein ungewöhnlicher Prozess.»

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