Italien und andere Länder verbieten ChatGPT aus Datenschutz-Bedenken. In der Schweiz wäre ein solches Verbot erst ab September möglich. Mit einem Aber.
ChatGPT
ChatGPT kann Sätze formulieren, die von denen eines Menschen kaum zu unterscheiden sind. - Philipp Brandstädter/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Italien hat das KI-Sprachmodell ChatGPT auch aus Datenschutzgründen vorläufig verboten.
  • In der Schweiz wäre ein solcher Schritt erst ab September möglich.
  • Tatsächlich müsse klar sein, welche Daten die KI verarbeitet, sagen Experten.
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Chatbots wie ChatGPT, Googles Konkurrenz-Software Bard sowie Programme, die Bilder auf Basis von Text-Beschreibungen erzeugen können, sorgen aktuell für viel Aufsehen. Doch sie erwecken auch Angst vor Missbrauch: Anfangs April wurde ChatGPT von der italienischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde GPDP gesperrt.

Auch ETH-Datenwissenschaftler Eliott Ash spricht sich gegenüber Nau.ch für Vorsicht bei den Sprachmodellen aus. Er warnt: «Technologien wie ChatGPT sollten reguliert werden, aber nicht zu streng. Es muss Transparenz darüber herrschen, wie die Modelle trainiert werden.»

Schadet Künstliche Intelligenz der Menschheit mehr, als dass sie nützt?

In der Schweiz wäre ein solch drastischer Schritt wie ein Verbot aktuell noch gar nicht möglich. «Ich sehe aus heutiger Sicht keine rechtlichen Möglichkeiten für ein allgemeines Verbot von ChatGPT in der Schweiz», sagt Datenschutz-Experte Martin Steiger zu Nau.ch.

Martin Steiger Datenschutz
Martin Steiger, Sprecher der Digitalen Gesellschaft und Rechtsanwalt, an einer Medienkonferenz. (Archiv) - Keystone

Die Schweiz bekommt ab dem 1. September 2023 ein neues Datenschutzgesetz. Dann wäre ein Verbot zwar durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten theoretisch möglich.

Aber: «Ich gehe allerdings davon aus, dass ChatGPT in der Schweiz weder gegen das geltende noch gegen das neue Datenschutzrecht verstösst», so der Rechtsanwalt.

Entscheid birgt Signalwirkungspotential

Steiger glaubt aber, dass der Entscheid Italiens insbesondere für den EU-Raum Signalwirkung haben könnte. Denn das Schweizer Datenschutzrecht ist wesentlich offener gehalten als das Datenschutzrecht der Europäischen Union. «Ich hoffe, dass das vorläufige Verbot eine fruchtbare Diskussion über Datenschutz und Künstliche Intelligenz auslöst.»

Tatsächlich sind seither in mehreren EU-Ländern ab dem italienischen Entscheid Diskussionen entbrannt. In Deutschland forderte das Digitalministerium eine EU-Regulierung für Künstliche Intelligenz.

Im Idealfall könne so Rechtssicherheit geschaffen werden. «Was in Italien entschieden wird, hat aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auswirkungen auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).»

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