Dänikon-Hüttikon verwaltet die Schule wieder selber
Dänikon-Hüttikon darf die Schule wieder selbst verwalten – nach dem vorübergehenden Entzug durch den Regierungsrat im Januar.

Die Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon darf die Schule wieder selber verwalten. Der Regierungsrat hat der Gemeinde im Januar das Recht auf Selbstverwaltung vorübergehend entzogen, nachdem die Schulpflege aufgrund zahlreicher Rücktritte beschlussunfähig wurde.
Der Bezirksrat Dielsdorf hat der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon per 6. Juni das Recht auf Selbstverwaltung wieder erteilt, wie die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am Montag mitteilte. Die neu gewählte Schulpflege, die unterdessen gewählt worden sei, könne die Aufgaben der Behörde wieder eigenständig wahrnehmen.
Konflikte führten zu Amtsaustritten
Der Regierungsrat entzog der Gemeinde am 15. Januar auf Antrag des Bezirksrats das Selbstverwaltungsrecht, nachdem sämtliche Mitglieder der damaligen Schulpflege aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt entlassen wurden.
Den Rücktritten vorausgegangen waren seit längerem schwelende Konflikte zwischen Eltern und Schulpflege. In diesem Zusammenhang wandten sich die Gemeinderäte von Dänikon und Hüttikon Ende Juni letzten Jahres mit einem schriftlichen Appell an die Bevölkerung. Darin wurde zur Mässigung und zum Vertrauen in die demokratisch gewählten Schulpflegemitglieder aufgerufen.