Daniel M. könnte mit Bewährungsstrafe davonkommen
Heute hat der Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion Daniel M. begonnen. Nach neusten Angaben kann der 54-Jährige im Prozess in Frankfurt mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Die deutsche Bundesanwaltschaft macht allerdings zur Bedingung, dass der Angeklagte sich zu den Vorwürfen äussert.

Das Wichtigste in Kürze
- Heute Mittwoch hat der Prozess gegen den mutmasslichen Schweizer Spion Daniel M. begonnen.
- Er soll über mehrere Jahre die Finanzverwaltung eines deutschen Bundeslandes ausspioniert haben.
- Nun kann der 54-Jährige auf eine Bewährungsstrafe hoffen.
Dem ehemaligen Polizisten und Privatdetektiv wird in
Frankfurt wegen «geheimdienstlicher Agententätigkeit» der Prozess gemacht. Die
Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag
«eines Schweizer Nachrichtendienstes» die Finanzverwaltung des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen (NRW) ausspioniert zu haben. Dem Angeklagten wird ausserdem
zur Last gelegt, persönliche Daten von drei Steuerfahndern beschafft sowie
einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert zu
haben.
Schon vor
dem Prozess hat der Angeklagte in einem Teilgeständnis eingeräumt, Daten von
drei nordrhein-westfälischen Steuerfahndern vervollständigt zu haben, die beim
Schweizer Geheimdienst nur lückenhaft vorlagen. An diese Daten soll er mit
Hilfe eines Inhabers einer in Hessen ansässigen Sicherheitsfirma gekommen sein.
Zuvor hatte die Verteidigung die Verständigung aller Verfahrensbeteiligten auf
eine Bewährungsstrafe angeregt. Dem wollten sich die Bundesanwaltschaft und auch
das Gericht nicht verschliessen.
Laut Anklage war M. vom Geheimdienst nicht nur ein Aufwandshonorar von 90 000 Euro zugesagt worden. 60 000 Euro habe er erhalten. Jeweils 10 000 Euro sollen er und der Chef der erneut involvierten hessischen Sicherheitsfirma behalten haben. 40 000 Euro davon sollen aber an Unbekannte geflossen sein. Über die Hintergründe der Geldflüsse will das Gericht jedoch Bescheid wissen. M. will nun eine schriftliche Erklärung am nächsten Verhandlungstermin am 26. Oktober abgeben.
Anschliessend könnte schon sehr bald ein Urteil kommen - mit einem Strafmass zwischen eineinhalb und zwei Jahre auf Bewährung. Die Höhe der Bewährungsauflage - die Bundesanwaltschaft brachte eine Summe von 50 000 Euro ins Spiel - ist auch noch umstritten.










