Wegen einer nicht genügend hohen Abfindung klagt ein ehemaliger Aktionär der Credit Suisse beim Zürcher Bezirksgericht. Das ist aber die falsche Adresse.
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Ein ehemaliger Aktionär der Credit Suisse fordert 56 Millionen Franken als Ausgleichszahlung. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger CS-Aktionär wendet sich mit einer 56-Millionen-Klage ans falsche Gericht.
  • Der Mann hielt über fünf Millionen Aktien bei der Credit Suisse.
  • Die Klage reicht er beim Bezirksgericht ein, doch zuständig ist das Handelsgericht.
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Ein ehemaliger Aktionär der Credit Suisse ist mit einer 56-Millionen-Klage im Zusammenhang mit der Bankenfusion beim Zürcher Bezirksgericht abgeblitzt. Dieses erachtet sich als «nicht zuständig» und verweist den Kläger ans Handelsgericht.

Der Kläger kritisiert, dass er bei der CS-Fusion mit der UBS eine zu geringe Abfindung für seine Aktien erhalten habe. Für 22,48 CS-Aktien erhielt er, wie die anderen Aktionärinnen und Aktionäre auch, eine UBS-Aktie. Eigenen Angaben zufolge hatte er über fünf Millionen CS-Aktien gehalten.

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Der Kläger fordert als Ausgleichszahlung jedoch mindestens 11,19 Franken pro entzogener Aktie, also rund 56 Millionen Franken. Mit dieser Klage gelangte er ans Bezirksgericht Zürich. Dieses tritt auf die Klage jedoch gar nicht erst ein, wie es am Freitag mitteilte.

30 Fälle nach Ende der Credit Suisse hängig

Dafür sei das Handelsgericht zuständig, weil sich die Klage auf das Fusionsgesetz stütze. Der ehemalige CS-Aktionär muss seine Klage also neu einreichen. Will er das nicht tun, kann er den Entscheid des Bezirksgerichtes aber noch anfechten.

Zahlreiche andere CS-Aktionärinnen und -Aktionäre gelangten mit ihrer Klage schon von Anfang an die richtige Adresse. Beim Handelsgericht sind bereits rund 30 solcher Fälle hängig.

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