Crans: Walliser Staatsanwaltschaft eröffnet weiteres Strafverfahren

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    Oberwallis,

    Im Zuge der Brandkatastrophe von Crans-Montana hat die Walliser Staatsanwaltschaft ein viertes Strafverfahren eröffnet.

    Einer der ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde Crans-Montana wird am 9. Februar von der Walliser Staatsanwaltschaft vernommen (Archiv).
    Einer der ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde Crans-Montana wird am 9. Februar von der Walliser Staatsanwaltschaft vernommen (Archiv). - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der ehemalige Sicherheitsverantwortliche von Crans-Montana wird einvernommen.
    • Es ist das dritte Strafverfahren, welches die Walliser Staatsanwaltschft eröffnet hat.
    • Auch gegen den Leiter des Dienstes für öffentliche Sicherheit wird ermittlet.

    Die Walliser Staatsanwaltschaft hat wegen der Brandkatastrophe in Crans-Montana ein viertes Strafverfahren eröffnet. Wie RTS berichtet, steht der Leiter des Dienstes für öffentliche Sicherheit im Fokus. Er soll am 6. Februar angehört werden. Weiter heisst es, die Gemeinde Crans-Montana werde nicht als Partei im Strafverfahren anerkennt.

    Kurz zuvor war bereits ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen der Gemeinde eingeleitet worden.

    Der Mann war während der Sicherheitskontrollen von 2018 und 2019 in der Gemeinde Crans-Montana tätig. Seine Empfehlungen seien zweimal vom Betreiber nicht umgesetzt worden. Nun wird er als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft einvernommen.

    Anwalt bestätigt Strafverfahren

    «Ich bestätige, dass mein Mandant für den 9. Februar als Beschuldigter vorgeladen ist», sagte der Rechtsanwalt David Aïoutz am Donnerstag zu Keystone-SDA. Er bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS.

    Mit dem Verfahren sollen mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln in der Bar bestimmt werden.

    Die Betreiber der Unglücksbar unterstehen weiterhin den vom Walliser Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle der Untersuchungshaft.

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