Covid-Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal war rechtens

Keystone-SDA
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Bern,

Das Bundesgericht hat geurteilt, dass die Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal im Gesundheitswesen im Tessin rechtens war.

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Ein positiver Covid-Test. (Symbolbild) - afp

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hält die Tessiner Covid-Testpflicht im Gesundheitswesen für rechtens.
  • Von September 2021 bis April 2022 mussten ungeimpfte Mitarbeiter sich testen lassen.
  • 32 Privatpersonen hatten sich gegen die Massnahme beschwert.

Die unterdessen aufgehobene Covid-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Tessiner Gesundheits- und Sozialeinrichtungen war zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit die Beschwerde von 32 Privatpersonen abgewiesen.

Die vom Tessiner Staatsrat im September 2021 erlassene Testpflicht für das Gesundheitspersonal ohne Covid-Zertifikat stelle zwar eine Ungleichbehandlung dar. Sie sei auch ein Eingriff in die persönliche Freiheit und das Recht auf Achtung des Privatlebens.

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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen. - AFP/Archiv

Die Massnahme lasse sich jedoch rechtfertigen und sei damit rechtens gewesen. Dies schreibt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Mit dem Epidemiengesetz habe die dafür notwendige gesetzliche Grundlage bestanden. Zudem habe ein öffentliches Interesse daran bestanden, besonders verletzliche Personen in den entsprechenden Einrichtungen zu schützen.

Geimpfte Personen könnten zwar auch das Coronavirus übertragen, von ihnen ginge aber ein geringeres Ansteckungsvirus aus. Davon ging man zum Zeitpunkt des Erlasses aus. Die Beschwerdeführer forderten, dass sich das gesamte Personal regelmässigen Tests unterziehen solle.

Kein Nullrisiko

Dazu hält das Bundesgericht fest, dass die Behörden nicht eine Nullrisiko-Strategie hätten verfolgen müssen. Vielmehr sei es ihre Aufgabe gewesen, mit entsprechenden Massnahmen ein «akzeptables» Risiko zu schaffen, was verhältnismässig sei.

Die Massnahme sei darüber hinaus geeignet und erforderlich gewesen, eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Eingriffs in die Grundrechte. Die Behörde habe ein differenziertes Vorgehen gewählt und eine Alternative für Angestellte ohne Covid-Zertifikat geschaffen.

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Im Tessin gab es eine Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die Betroffenen seien schliesslich auch nicht am Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gehindert oder einer weiteren Pflicht unterstellt worden. Die Tests seien darüber hinaus kostenlos gewesen.

Die Massnahme wurde per 1. April 2022 wieder aufgehoben. Das Bundesgericht hat dennoch geurteilt, weil sich eine ähnliche Frage wieder stellen und dann wiederum nicht rechtzeitig entschieden werden könnte.

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