Die Staatsanwaltschaft erhält Gelegenheit, die Anklage zu ergänzen. Es geht um die Frage, ob der Ex-Direktor mehrere Konkurse verschleppt hat.
Circus Royal
Zelte und Wagen des Circus Royal. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thurgauer Obergericht weist den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück.
  • Die genaue Rolle des Beschuldigten und seine Verantwortlichkeit sollen geklärt werden.

Das Thurgauer Obergericht hat den Straffall um den früheren Direktor des Circus Royal an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese erhält Gelegenheit, die Anklage zu ergänzen. Es geht um die Frage, ob der Ex-Direktor mehrere Konkurse verschleppt hat. Das Obergericht prüft den Fall in zweiter Instanz.

An der Verhandlung vom 31. Mai wies der Beschuldigte Oliver Skreinig (43) die Vorwürfe zurück. Er sei zwar Gesellschafter bei den beiden Royal-GmbH gewesen, aber nie Geschäftsführer. Die Finanzen des Zirkus habe immer der 2018 verstorbene Peter Gasser kontrolliert.

zirkus Oliver Skreinig
Der frühere Direktor des Circus Royal, Oliver Skreinig, im Gespräch mit den Medien (Archiv). - keystone

Um die genaue Rolle Skreinigs und seine Verantwortlichkeit zu klären, wies das Obergericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück, wie es am Freitag bekannt gab. Die Staatsanwaltschaft habe in der Anklageschrift keine Ausführungen gemacht, die eine faktische Organstellung des Beschuldigten konkret darlegten.

Tätigkeitsverbot für vier Jahre

Der Staatsanwaltschaft werde Gelegenheit gegeben, diesen Punkt in der Anklageschrift innert einer Frist von 30 Tagen zu ergänzen, schreibt das Obergericht. Das Urteil wird später bekannt gegeben.

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte Skreinig Mitte 2020 wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und einigen Nebentatbeständen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Zudem auferlegte es ihm ein Tätigkeitsverbot als Zirkus-Organ für vier Jahre.

Skreinig zog das Urteil ans Obergericht weiter und forderte einen Freispruch in den Hauptanklagepunkten. Die Staatsanwaltschaft beantragte in einer Anschlussberufung eine Erhöhung des Strafmasses auf 18 Monate teilbedingt.

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