Chirurg und Intensivmediziner vor Zürcher Obergericht

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    Zürich,

    Heute Montag stehen zwei Ärzte vor dem Zürcher Obergericht. Sie sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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    Das Gebäude des Zürcher Obergerichts. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Heute Montag müssen sich zwei Ärzte vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
    • Sie sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
    • Im Januar 2019 sprach das Zürcher Bezirksgericht die Ärzte frei.

    Zwei Ärzte müssen sich heute Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Sie sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil sie 2012 in einer Privatklinik den Tod eines 42-jährigen Patienten verursacht haben sollen. Das Bezirksgericht hatte sie noch freigesprochen. Vor Gericht stehen ein heute 70-jähriger Chirurg und ein 64-jähriger Intensivmediziner.

    Das Bezirksgericht Zürich sprach die beiden im Januar 2019 frei. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Tod des Patienten durch anderes Verhalten hätte vermieden werden können. Das Gericht hielt damals aber fest, dass die beiden Schweizer die Sorgfaltspflicht verletzt hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Geldstrafen von je 300 Tagessätzen zu 1200 respektive 600 Franken gefordert.

    Komplikationen beim Patienten auf der Intensivstation

    Der 42-jährige Patient war im Oktober 2012 in eine Privatklinik eingetreten, um eine Fehlstellung des Magens korrigieren zu lassen. Abgesehen davon wurde er damals als völlig gesund eingestuft.

    Polizistin
    Das Zürcher Bezirksgericht. - Keystone

    Auf der Intensivstation traten bei dem frisch Operierten dann aber Probleme auf. Der Chirurg interpretierte auf einem Röntgenbild die erneute Fehlstellung des Magens als einfache Luftblase. Er verzichtete auf eine weitere Operation und wies den Intensivmediziner an, eine Magensonde zu legen.

    Patient starb acht Tage nach der Operation

    Dabei kam es jedoch zu einer Verletzung der Speiseröhre, die einen Infekt auslöste. Eine Blutvergiftung breitete sich rasch aus, die Lunge kollabierte. Der Patient wurde an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen, weswegen er Blutverdünner benötigte.

    Als es dem Mann immer schlechter ging, wurde er ins Universitätsspital (USZ) verlegt. Dort starb er noch am gleichen Tag – acht Tage nach der Operation. Als Folge der Blutverdünnung hatte er eine Hirnblutung erlitten. Das USZ erstattete Anzeige und brachte den Fall so ins Rollen.

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