Chef der Walliser Polizei Christian Varone geht in den Ruhestand
Christian Varone, Kommandant der Walliser Kantonspolizei, hat seinen vorzeitigen Ruhestand angekündigt.

Der Kommandant der Walliser Kantonspolizei, Christian Varone, wird Ende 2025 zurücktreten. Der 61-Jährige teilte am vergangenen Mittwoch in einem Brief an den Staatsrat mit, dass er von seinem Recht auf vorzeitigen Ruhestand Gebrauch mache.
Der Kanton Wallis bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung von Radio «Rhône FM». «Er geht, weil er seine Ziele erreicht hat», sagte FDP-Staatsrat Stéphane Ganzer im Radiobeitrag. Seine Stelle werde in den nächsten Wochen ausgeschrieben.
Von Gefängnisleitung zur Polizeikommandatur
Bevor er 2007 das Kommando über die Walliser Polizei übernahm, hatte Varone die Gefängnisse des Kantons geleitet. 2012 machte er sich weit über die Grenzen des Wallis hinaus einen Namen. Zunächst musste er im März das Drama des Unfalls eines belgischen Busses bewältigen, bei dem 28 Menschen, darunter viele Kinder, ums Leben kamen.
Im Herbst kandidierte er für die FDP für die Staatsratswahlen vom 3. März 2013. Im ersten Wahlgang distanziert, warf er das Handtuch, bevor er in seinem Amt als Kommandant der Kantonspolizei bestätigt wurde, das er für die Dauer des Wahlkampfs auf Eis gelegt hatte.
Ein Stein sorgt für Aufsehen
Ob das Missgeschick, das ihm im Sommer 2012 in der Türkei widerfahren war, eine Rolle bei diesem Misserfolg gespielt hat, wird sich nie klären lassen. Varone war am Flughafen von Antalya mit einem Stein im Gepäck festgenommen worden, der als archäologisches Relikt galt. Er wurde wegen versuchten Diebstahls von Kulturgut angeklagt und verbrachte einige Tage in Haft, bevor er wieder freigelassen wurde und in die Schweiz zurückreisen konnte.
Varone hatte behauptet, den Stein als einfaches Urlaubssouvenir aufgehoben zu haben. Der Kommandant der Walliser Polizei wurde später vom türkischen Gericht in Antalya wegen versuchten Diebstahls von Kulturgut zu einem Jahr und 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Strafe sollte jedoch nur im Wiederholungsfall aktiviert werden.