Stadt Zürich

Bussen: Gemeinnützige Arbeit statt ab in den Knast

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Wer seine Busse nicht bezahlen kann, dem droht die Ersatzfreiheitsstrafe. Ab September soll es als Alternative leichteren Zugang zu gemeinnütziger Arbeit geben.

gemeinnützige Arbeit Haftstrafe Busse
Wer seine Busse nicht zahlen kann, soll sie durch gemeinnützige Arbeit abgelten. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei nicht gezahlten Bussen oder Geldstrafen droht eine Ersatzhaft.
  • Eine weitere Option ist der Einsatz bei gemeinnütziger Arbeit.
  • Diesen können Betroffene im Kanton Zürich nun leichter beantragen.

Im Jahr 2024 mussten Personen im Kanton Zürich in 1050 Fällen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten: Sie hatten die Bussen oder Geldstrafen nicht bezahlt, zu denen sie verurteilt worden waren.

Wie der Kanton Zürich in einer Mitteilung bekanntgibt, sollen künftig mehr Betroffene zur Alternative greifen (können): Statt eine Gefängnisstrafe zu verbüssen, sollen sie gemeinnützige Arbeit leisten. Gemäss vergangener Erfahrungen schliessen 80 Prozent der Betroffenen ihren Einsatz bei gemeinnütziger Arbeit erfolgreich ab.

Gefängnis Busse gemeinnützige Arbeit
Busse zahlen, gemeinnützige Arbeit leisten oder ab ins Gefängnis: Diese Optionen haben Betroffene. (Archivbild) - keystone

Etwa 60 Prozent der zu zahlenden Gelder werden vor Haftantritt beglichen, was rund vier Millionen Franken jährlich entspricht. Ein Grossteil der Verurteilten ist mittellos und kann die Zahlungen nicht begleichen. An der Kanonengasse im Stadtkreis 4 beraten nun Zürcher Bewährungs- und Vollzugsdienste Betroffene am Bussen Info Point.

Arbeitsanträge um 26 Prozent gestiegen

Jene können ein Gesuch für gemeinnützige Arbeit ausfüllen und erhalten dabei Unterstützung. Die Anträge werden direkt vor Ort geprüft und gegebenenfalls ein zeitnaher Einsatz geplant. Infrage kommen dafür 260 Einsatzbetriebe wie Spitäler, Alters- und Pflegezentren, soziale Einrichtungen oder der Werkraum4.

Wer seine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt, erhält bereits seit März diesen Jahres Aufforderungen, gemeinnützige Arbeit zu beantragen. Pro Quartal reichen seitdem 65 Personen mehr ein Gesuch ein als vorab. Das entspricht hochgerechnet einem Anstieg von 26 Prozent gegenüber 2024.

Findest du es gut, dass Betroffene erleichterten Zugang zu gemeinnütziger Arbeit haben?

Mit der gemeinnützigen Arbeit sollen sich für alle Beteiligten Vorteile ergeben: Die Gefängnisse werden entlastet, staatliche Mittel gespart und die Betroffenen können in ihrem sozialen Umfeld bleiben. Die Kosten für einen einzigen Tag Ersatzfreiheitsstrafe im offenen Vollzug liegen laut Kantons-Mitteilung bei durchschnittlich 237 Franken.

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Kommentare

User #1825 (nicht angemeldet)

Besonders bei reiche wo Geld sowieso keine Rolle spielt, sollte die Arbeit sogar vor der Geldstrafe ausgesprochen werden.

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