Busse für Aargauer Bauer: Geissli büxen siebenmal aus – in 5 Tagen
Ein Landwirt ignorierte mehrfach seine Sicherungspflicht. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Landwirt aus dem Bezirk Lenzburg wurde wegen schlechter Tierhaltung verurteilt.
- Seine Ziegen entliefen Anfang Juli siebenmal aus einem nicht sicheren Gehege.
- Er erhielt eine Busse von 400 Franken plus 500 Franken Gebühren.
Ein Landwirt aus dem Bezirk Lenzburg ist wegen mangelhafter Tierhaltung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn einen Strafbefehl erlassen, der inzwischen rechtskräftig ist, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Der Vorwurf: Er hat mehrfach gegen die Pflicht verstossen, seine Ziegen in einem ausbruchsicheren Gehege zu halten.
Anfang Juli waren seine Ziegen innerhalb von fünf Tagen insgesamt siebenmal entlaufen. Allein am 8. Juli dreimal und am 10. Juli zweimal, wie im Strafbefehl festgehalten ist.
Bauer zahlt 900 Franken Strafe
Trotz Kenntnis der Vorfälle nahm der Bauer laut Staatsanwaltschaft keine Verbesserungen am Gehege vor.
Für das Vergehen muss der Mann eine Busse von 400 Franken und Strafbefehlsgebühren in Höhe von 500 Franken zahlen.











