Graubünden: Luchse statt Wölfe erschossen – Wildhüter verurteilt
Ein Bündner Wildhüter hat bei der Wolfsregulierung Luchse mit Wölfen verwechselt. Nun wurde er zu einer hohen Busse verurteilt.

Ein Bündner Wildhüter ist wegen Fehlabschüssen von der Staatsanwaltschaft zu einer Busse im vierstelligen Bereich verurteilt worden. Der Mann hatte letzten November während der Wolfsregulation versehentlich drei Luchse in der Surselva geschossen. Er zeigte sich danach selbst an.
Der Wildhüter habe den Strafbefehl akzeptiert, erklärte die Staatsanwaltschaft Graubünden am Donnerstag auf Anfrage zu einem Bericht in der «Südostschweiz». Der Strafbefehl sei daher rechtskräftig.
Der Wildhüter wurde wegen mehrfacher Übertretung des eidgenössischen Jagdgesetzes verurteilt und wegen fahrlässiger Tötung einer geschützten Tierart. Der Strafvorwurf lautet, der Wildhüter habe die Tiere vor dem Schuss nicht genügend klar identifiziert.
«Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», hatte der oberste Bündner Wildhüter, Adrian Arquint, nach den Luchstötungen gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärt.
Falsche Identifikation führt zur Tragödie
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen. Doch er erlegte ein Luchsmännchen und zwei junge Luchse. Der Vorfall geschah nachts. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.
«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte damals Arquint, der das Amt für Jagd und Fischerei leitet.