Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde von Swissterminal gut
Swissterminal kann im Kampf gegen den neuen Hafenterminal in Basel einen weiteren Erfolg verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde gut.

Das Wichtigste in Kürze
- Swissterminal kämpft weiter gegen den neuen Hafenterminal Gateway Basel Nord.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde der Firma gutgeheissen.
Die Baselbieter Logistikfirma Swissterminal kann im Kampf gegen den neuen Hafenterminal Gateway Basel Nord einen weiteren Erfolg verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Firma gegen die Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen.
Demnach wird die Weko gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember angewiesen, der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu folgen. Und Swissterminal ohne Verzug den vollständigen Zugang zu den betroffenen Dokumenten zu gewähren.

Tut die Weko das nicht, soll sie alternativ das Recht auf Zugang zu den Dokumenten mittels einer anfechtbaren Verfügung einschränken, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Mit dem Entscheid rufe das Bundesverwaltungsgericht die Weko nun zu Recht und Ordnung auf, teilte Swissterminal am Donnerstag mit.
Containerschifffahrt mit der Schiene verbinden
Die Weko hatte 2019 bekanntgegeben, dass sie keine Einwände gegen das Joint Venture der drei Unternehmen SBB, Hupac und Rhenus für das trimodale Grossterminal Basel Gateway Nord beim Basler Rheinhafen erhebe. Das Gateway soll eine neue zentrale Drehscheibe schaffen. Diese soll die Containerschifffahrt auf dem Rhein direkt mit dem Güterverkehr auf der Strasse und auf der Schiene verbinden.
Gegen diesen Entscheid der Weko hatte Swissterminal eine Beschwerde beim Bundesrat eingereicht. Auf die war das für die Weko zuständige Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung aus formaljuristischen Gründen nicht eingegangen.

In der Folge wandte sich Swissterminal mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Und forderte, dass die Weko anzuweisen sei, der Firma gemäss der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten den vollständigen Zugang zu den relevanten Unterlagen zu gewähren.
Swissterminal betreibt einen Container-Umschlagterminal
Swissterminal setzt sich bereits seit Jahren gegen das 155-Millionen-Projekt beim Basler Hafen zur Wehr. Im Februar 2020 hatte die Logistikfirma vor Bundesgericht einen weiteren Etappensieg erzielt. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss nun entscheiden, ob die Schweizerischen Rheinhäfen eine Ausschreibung im Zusammenhang mit diesem Projekt hätten machen müssen.
Swissterminal betreibt im Basler Hafen Kleinhüningen einen Container-Umschlagterminal. Sie ist eine direkte Konkurrentin der künftigen Betreiberin und Eigentümerin des Umschlagterminals Gateway Basel Nord. Allerdings läuft der Baurechtsvertrag im Hafen in Kleinhüningen für Swissterminal 2029 aus.
Am 29. November hat die Basler Stimmbevölkerung in einer Referendumsabstimmung einen 115-Millionen-Franken-Kredit für das Hafenbecken 3 mit 57,13 Prozent Ja-Stimmen klar bewilligt. Dieses kann nur realisiert werden, wenn zuvor das bimodale Terminal des neuen Gateways Basel Nord verwirklicht wird.








