Bundesrichter Donzallaz ordnet Beziehung zu Bundesrichterin ein
Bundesrichter Yves Donzallaz hat seine Beziehung mit Bundesrichterin Beatrice van de Graaf zwar als «unangemessen», aber nicht als illegal bezeichnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Yves Donzallaz erkennt, dass seine Beziehung zu einer Bundesrichterin «unangemessen» war.
- Der Bundesrichter betont jedoch, dass die Beziehung nicht illegal gewesen sei.
- Die knapp einjährige Liebesbeziehung der beiden Richter sorgte zuletzt für Aufsehen.
«Unangemessen» – so bezeichnet Bundesrichter Yves Donzallaz seine Beziehung zur Bundesrichterin Beatrice van de Graaf.
Jedoch sei die Liebesgeschichte aus seiner Sicht nicht illegal gewesen, sagte Donzallaz in einem Interview mit Tamedia.
Die Beziehung habe sich im Rahmen des Gesetztes bewegt, sagte der Bundesrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Interview.
Van de Graaf habe ihm das Einverständnis gegeben, über ihre inzwischen verflogene Liebe zu sprechen. «Ich glaube, ich war sehr naiv», sagte der Bundesrichter im Nachhinein.

Gemäss Bundesgerichtsgesetz dürfen dem Bundesgericht nicht gleichzeitig Richterinnen oder Richter angehören, die «in dauernder Lebensgemeinschaft leben». «Eine 'Lebensgemeinschaft' setzt voraus, dass die Partner einen gemeinsamen Wohnsitz und Alltag teilen», argumentierte Donzallaz.
Bei van de Graaf und ihm sei das nicht der Fall gewesen. Die Bundesrichterin habe «vielleicht an zwei Wochenenden pro Monat» bei ihm übernachtet.
Trennung an Ostern
Während knapp einem Jahr waren er und die Bundesrichterin demnach zusammen. Ihnen sei bewusst gewesen, dass die Situation rechtlich problematisch geworden wäre. Dies, sobald sie sich «für ein gemeinsames Leben entschieden hätten», sagte Donzallaz.
Keiner von beiden sei bereit gewesen, das Gericht zu verlassen. An Ostern 2026 trennten sie sich. «Wir stellten fest, dass sich die Sache abgekühlt hatte, dass wir kein gemeinsames Lebensprojekt hatten», sagte er.
«Auch Richter haben ein Recht auf ein Privatleben»
Die Frage der Befangenheit habe sich faktisch nicht gestellt, sagte Donzallaz. «Richterin van de Graaf und ich haben zu keinem Zeitpunkt im selben Gremium auch nur einen einzigen Fall entschieden.»

Auch gebe es keine Rechtsgrundlage, welche verlangt hätte, die Beziehung offen zu legen. «Auch Richter haben ein Recht auf ein Privatleben», sagte er. Die Beziehung zwischen der Bundesrichterin und dem Bundesrichter war Ende April in den Medien öffentlich geworden.
«Ich verstehe, dass Kollegen ihre Bedenken äussern wollten»
An einer ausserordentlichen Sitzung Mitte Mai entschieden alle Bundesrichterinnen und Bundesrichter: Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen gegen die «Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter am Bundesgericht».
Das versammelte Gesamtgericht habe diesen Entscheid unabhängig vom aktuellen Fall getroffen, teilte das Bundesgericht mit. «Ich verstehe, dass Kollegen ihre Bedenken äussern wollten», sagte Donzallaz dazu.
Expertengremium prüft Unabhängigkeit des obersten Gerichts
Zurzeit prüft ein unabhängiges Expertengremium Fragen nach der Unabhängigkeit des obersten Schweizer Gerichts. Das Gremium soll der Verwaltungskommission des Bundesgerichts Ende Juni Bericht erstatten, wie das Bundesgericht Anfang Mai mitteilte.
«Am Ende wird die Version des Geschehens gelten, welche die externen Experten erstellen», sagte Donzallaz im Interview mit Tamedia.
Der Bundesrichter kündigte an, dass er für die Amtszeit 2027 bis 2032 kandidieren wolle: «Erstens, weil ich überzeugt bin, nichts Unrechtsmässiges getan zu haben.»
Zweitens wolle er die eingeschlagene Richtung der Rechtsprechung weiterführen. Mit 68 Jahren greift die Altersbeschränkung. 2029 würde Donzallaz deshalb abtreten, sagte er.








